Erstmalig treffen sich die Ministerinnen und Minister der europäischen Union am kommenden Montag (20. Juli) unter dem, im Zuge der EU Ratspräsidentschaft übernommenen, deutschen Vorsitz. Hauptthema des Treffens ist die sogenannte „Grüne Architektur“ der künftigen europäischen Agrarpolitik (GAP) nach 2022. Die „Grüne Architektur“ beschreibt die Instrumente der GAP, welche einen konkreten Nutzen für Natur-, Klima- und Tierschutz erbringen sollen. Die bereits 2018 von der europäischen Kommission (KOM) vorgelegten Vorschläge der kommenden Förderperiode der GAP bieten den Mitgliedsstaaten der EU innerhalb der „Grünen Architektur“ dabei erstmalig die Möglichkeit durch die sogenannten Eco-Schemes (Öko-Regelungen), die bislang weitestgehend pauschal gezahlten Flächenprämien der 1. Säule durch ein Anreizsystem zu ersetzen, das einen konkreten Nutzen für den Natur-, Klima und Tierschutz hat und gleichzeitig zur Einkommenssicherung der Bäuerinnen und Bauern beiträgt.

Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL) bietet das Treffen am kommenden Montag eine hervorragende Möglichkeit, den von vielen Bäuerinnen und Bauern sowie Natur-, Klima- und Tierschützer*innen empfundenen Zielkonflikt zwischen Landwirtschaft und Natur-, Klima- und Tierschutz endlich aufzulösen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der ambitionierten Ziele des „Green Deal“ bzw. der Farm to Fork – Strategie zu leisten.   „Die vorgeschlagenen Öko-Regelungen haben bei richtiger Ausgestaltung das Potenzial Natur-, Klima- und Tierschutz für uns Bäuerinnen und Bauern quasi zum Berufszweig zu machen“ erläutert die Jungbäuerin und Bundesvorsitzende der AbL Elisabeth Fresen. Dies kann, so Fresen weiter, allerdings nur gelingen, wenn die Ministerinnen und Minister am kommenden Montag auch ambitionierte Entscheidungen treffen. Insbesondere von Julia Klöckner, der deutschen Agrarministerin und aktuellen Vorsitzenden der EU-Agrarministerinnen und Minister fordert die AbL deswegen:

  • Einen Anteil von mindestens 30% der Gelder der 1. Säule verbindlich an Öko-Regelungen zu knüpfen.
  • Dass dieser der Mindestanteil von 30% im Laufe der Förderperiode mit wachsendem Bedarf angehoben werden kann.
  • Dass die innerhalb der Öko-Regelungen angebotenen Maßnahmen für jede landwirtschaftliche Betriebsform ein Angebot machen, umsetzbar sind, einen konkreten ökologischen Nutzen haben und nicht zu mehr Bürokratie auf den Betrieben führen.

Als konkrete Maßnahmen schlägt die AbL in einer Stellungnahme zur Grünen Architektur einen ganzen Katalog von Maßnahmen für die Ökoregelungen vor, der den oben beschriebenen Ansprüchen Rechnung trägt. Unter anderem sind hier der Anbau von Leguminosen, weite Fruchtfolgen, beweidetes Dauergrünland, ausgeglichene Nährstoffbilanzen, Verzicht auf Herbizide sowie Altgrasstreifen und eine vielfältige Flächenstruktur genannt. „Ein breites Angebot an Maßnahmen innerhalb der Öko-Regelungen ist wichtig, weil dadurch sichergestellt ist, dass für jede Betriebsform auch umsetzbare Maßnahmen dabei sind. Außerdem unterstreicht dies die unternehmerische Freiheit landwirtschaftlicher Betriebe. Und: Schon heute müssen wir Bäuerinnen und Bauern bei der Antragsstellung der Agrarzahlungen eine Fülle von Angaben machen. Diese machen aber nur Sinn, wenn sie auch für den Natur-, Klima- und Tierschutz genutzt werden“, erläutert Elisabeth Fresen.

Stellungnahme der AbL zur „Grünen Architektur“ der GAP:
https://www.abl-ev.de/uploads/media/29-04-2020_AbL_Stellunganhme_zur_GAP__Natur-_und_Klimaschutz_als_Einkommensquelle_01.pdf

Stellungnahme der Verbände-Plattform zur Ausgestaltung der Eco-Schemes:
https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/landwirtschaft/landwirtschaft_eco_schemes_stellungnahme_umweltverbaende.pdf

Grundsatzvorschlag der AbL für eine gerechte Agrarpolitik nach 2020:
https://www.abl-ev.de/fileadmin/Dokumente/AbL_ev/Neu_Themen/Agrarpolitik/Punktepapier_Aufl._2_-_Webversion_Hinweis_Direktzahlungsrechner.pdf

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