Die drei Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben sich am 24. August 2020 auf die Anpassung des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) verständigt. Im Kern wurden die Erstattungssätze der Sozialkassen der Bauwirtschaft für die überbetriebliche Ausbildung befristet angehoben. Dies ist aufgrund der pandemiebedingt erhöhten Kosten bei der Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung notwendig geworden.

„Als Arbeitgeber der Bauwirtschaft liegt es gerade jetzt auch in unserer Verantwortung, jungen Menschen einen guten Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ohne die überbetriebliche Ausbildung ist dies in der Form nicht möglich. Die Anpassung des BBTV ist daher richtig und wichtig, denn eine Generation-Corona können wir uns weder als Baubranche noch gesamtgesellschaftlich leisten,“ kommentiert Jutta Beeke, Vizepräsidentin Sozialpolitik des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie die Anpassung des BBTV.

Die überbetriebliche Ausbildung ist in der Bauwirtschaft von besonderer Bedeutung: Die vielfältigen und komplexen Arbeitsprozesse können in ihrer Gänze oftmals nicht von einzelnen Ausbildungsunternehmen vermittelt werden. Im Sinne einer hohen Ausbildungsqualität und hervorragend qualifizierter Fachkräfte ist die überbetriebliche Ausbildung daher eine wichtige Ergänzung zur Ausbildung in den Betrieben. Hiervon profitieren Arbeitgeber und Auszubildende gleichermaßen.

„Als Bauindustrie haben wir einstimmig der befristeten Erhöhung der Erstattungssätze für die überbetriebliche Ausbildung zugestimmt. Dies ist ein klares Signal, dass die Betriebe der Bauindustrie hinter der dualen Berufsausbildung und der überbetrieblichen Ausbildung stehen. Für junge Menschen bieten unsere Betriebe trotz Corona-Pandemie attraktive Vergütungen, hervorragende Qualifizierungsmöglichkeiten und Beschäftigungsaussichten sowie spannende und abwechslungsreiche Tätigkeiten,“ so Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie.

Hintergrund – Förderung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft:
Alle Betriebe der Bauwirtschaft profitieren von gut ausgebildeten Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen. Um die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft für alle Beteiligten attraktiver zu gestalten, wurde von den drei Tarifvertragsparteien (HDB, ZDB, IG BAU) bereits 1976 die branchenweite Finanzierung der Berufsausbildung eingeführt. Seitdem führen alle Betriebe einen tariflich festgelegten Beitrag an die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) ab. Mit diesen Geldern werden u.a. die Kosten der überbetrieblichen Ausbildung in den Ausbildungszentren finanziert. Die Rahmenbedingungen für die Förderung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft sind im Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) definiert.

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