Der Abgasskandal ist um ein Kapitel reicher. Auch Fahrzeuge mit Benzinmotoren der VW-Tochter Audi sind betroffen. Das Landgericht Offenburg hat in einem Verfahren (Az.: 4 O 159/17) der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr ein Gutachten einholen lassen, aus dem klar hervorgeht, dass an der Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 manipuliert worden ist. Abgasgrenzwerte werden offensichtlich nur auf dem Prüfstand eingehalten. Dr. Stoll & Sauer hat darauf hin Strafanzeige gegen Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wegen Betrugs gestellt. Verbraucher, die ein Fahrzeug mit ähnlicher Motorisierung besitzen, sollten sich anwaltlich beraten lassen. Dr. Stoll & Sauer bietet dazu einen kostenfreien Online-Check an. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Gutachten stellt Manipulation am Audi-Q5-Motor fest

Der Verdacht besteht schon lange, dass auch Benziner mit einer sogenannten "Abschalteinrichtung" von den Autobauern wie Audi ausgerüstet worden sind. In dem vorliegenden Verfahren vor dem Offenburger Landgericht führte daher ein unabhängiger Gerichtsgutachter am Audi Q5 verschiedene Abgastests durch. Die Abgaswerte zeigten deutliche Veränderungen, wenn vor dem Test das Lenkrad eingeschlagen wurde. Wie schon im Diesel-Abgasskandal erkennt das Fahrzeug, ob es sich auf dem Prüfstand befindet oder nicht. Bei dem Automatikgetriebe des Q5 funktioniert das offensichtlich durch den Lenkradeinschlag. Wenn sich die Reifen drehen wie auf einem Rollenprüfstand, aber das Lenkrad nicht bewegt wird, geht das Fahrzeug davon aus, dass es gerade einem Abgastest unterzogen wird. Dann schaltet die manipulierte Motorsteuerung in einen sauberen "Test-Modus". Zusammenfassend kommt das Gutachten zu einem vernichtenden Ergebnis: „Anhand objektiver Fakten können (…) keine belastbaren Angaben dazu gemacht werden, ob der Pkw der Klägerin Mark Audi Q5 (…) im vorgestellten Zustand dem Zustand der Auslieferung entspricht.“

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist daher klar, dass der Audi Q5 über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt. Dr. Ralf Stoll zum Gutachten: "Aus meiner Sicht ist das Gutachten eindeutig. Der Schadstoffausstoß ist ohne Lenkwinkeleinschlag wesentlich geringer als mit Lenkwinkeleinschlag. Aus unserer Sicht handelt es sich um eine illegale Abschalteinrichtung." Die Verbraucher sind auch bei Benzinern getäuscht worden. Die Fahrzeuge sind im Wert eindeutig gemindert. Auch sind sie von einer behördlichen Stilllegung bedroht, weil sie nicht der Typengenehmigung entsprechen. Die Verbraucher sind geschädigt und haben Anspruch auf Schadensersatz.

Ergebnisse des Audi 5 Gutachtens vom 9. Juli 2020:

  1. Der Ausstoß an Stickoxiden stieg bei Lenkradeinschlag um 24,5 Prozent an.
  2. Der Ausstoß an Kohlenmonoxid stieg bei Lenkradeinschlag um 59 Prozent an.
  3. Der Ausstoß an Stickoxiden lag bei mehr als 80 mg/km – und damit über dem Grenzwert für Euro 6 Benziner von 60 mg/km. Zudem lag der Ausstoß an Stickoxiden 301 Prozent über den Herstellerangaben von Audi.
  4. Der von Audi angegebene Spritverbrauch wird ebenfalls nicht eingehalten.
  5. Der Lenkradeinschlag wirkt sich auf die Steuerungssoftware des Fahrzeugs aus.
  6. Das Fahrzeug erkennt, ob es sich auf einem Prüfstand befindet.

Für den Bundesgerichtshof ist eine Prüfstandserkennung illegal, wenn damit Abgaswerte verändert werden. Und genau eine solche Erkennung hat das vorliegende Gutachten beim Audi Q5 festgestellt.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel