„Deutschland wird die Klimaziele beim Wohnen nur dann erreichen können, wenn bei allen Maßnahmen drei Grundprinzipien befolgt werden: Energieerzeugung vor Ort im Wohnviertel muss endlich für alle ermöglicht werden. Es ist wirksame staatliche Zuschussförderung notwendig und die Kosten müssen gerecht zwischen Vermietern und Mietern verteilt werden“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der heutigen Beratung der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Bundeskabinett und mit Blick auf einen heute stattfindenden Runden Tisch des Bundeswirtschaftsministeriums mit der Immobilienwirtschaft. „Eines muss allen politisch Verantwortlichen klar sein: Die Energiewende wird scheitern, wenn immer nur einseitig Ziele verschärft und den sozial verantwortlichen Wohnungsunternehmen auf der anderen Seite die dafür notwendigen finanziellen Mittel abgeschnitten werden. Die Klimaziele finanzieren sich nicht von selbst“, sagt Gedaschko.

Bestes Negativ-Beispiel, wie es nicht funktioniert, ist die aktuell vorgeschlagene Begrenzung der Umlagefähigkeit der CO2-Kosten ab 2021 auf höchstens 50 Prozent. „Hier ist der beginnende Wahlkampf-Populismus unübersehbar“, so der GdW-Präsident. „Das ist ein typisches Beispiel für eine vermeintlich einfache und gerechte Lösung der Politik, die aber in der Realität nur zu mehr Ungerechtigkeit führt.“ Der energetische Zustand der Wohngebäude in Deutschland ist sehr unterschiedlich und muss bei der Kostenverteilung berücksichtigt werden. Je besser der energetische Zustand des Wohngebäudes, desto höher muss der umlagefähige Anteil sein. Denn in solchen Gebäuden ist das Verhalten des Nutzers beim Umgang mit der Wärmeversorgung in der Wohnung entscheidend. Wird die Umlagefähigkeit  des CO2-Preises stattdessen pauschal begrenzt, fehlen den sozial verantwortlichen Wohnungsunternehmen die notwendigen Mittel, um die hohen Investitionen in die energetische Verbesserung ihrer Wohnungen leisten zu können.

„Die enormen Kosten der gesellschaftlich und politisch gewollten Energiewende müssen gemeinsam bewältigt werden. Wenn Mieter und Vermieter stattdessen bei der Finanzierung gegeneinander ausgespielt werden, führt das zu Spaltung“, sagt Gedaschko. Für zukunftsfähiges Wohnen in Deutschland mit einer gerechten Lastenverteilung angesichts der Energiewende, der COVID-19-Pandemie und der Digitalisierung, legt der GdW folgende Punkte zur Umsetzung vor:   

Energiewende: Vor Ort im Wohnviertel erzeugter Strom durch Photovoltaik – sogenannter Mieterstrom – muss wie Eigenverbrauch behandelt werden. Bei der Energiewende im Gebäudebereich muss die Einsparung von CO2 klar im Fokus stehen. Zur Bewältigung der riesigen Investitionen brauchen die sozial verantwortlichen Wohnungsunternehmen eine beihilfeneutrale Zuschussförderung sowie Investitionszulagen zur energetischen Sanierung.

COVID-19-Pandemie: Wohnen und Arbeiten müssen in den Innenstädten zusammenwachsen. Zentrumsnahes Wohnen ohne neuen Flächenverbrauch muss als Chance begriffen und nicht mehr benötigte Gewerbeflächen in bezahlbaren Wohnraum umgewandelt werden. Angesichts der Veränderung der Innenstädte ist ein Dialog aller Beteiligten gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft notwendig. 

Digitalisierung: Um vor Ort erzeugte regenerative Energie für Strom, Wärme und E-Mobilität nutzen zu können, ist ein digitales Betriebssystem für Wohngebäude notwendig. Hierfür muss unter anderem das Nebenkostenrecht hin zu Inklusiv- oder Teilinklusiv- bzw. Flatrate-Modellen auch für Internet, E-Ladestellplätze etc. modernisiert werden. Für den Glasfaserausbau ist die Umlagefähigkeit der Kosten für Breitbandanschlüsse unerlässlich. Für den Ausbau der E-Mobilität sind Zuschussförderung und passende rechtliche Voraussetzungen für Flatrate-Modelle notwendig.

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