Energie ist in den vergangenen Jahren teurer geworden als andere Verbrauchergüter. Dies trifft insbesondere Haushalte mit niedrigen Einkommen, Grundsicherung oder Sozialhilfe. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert deshalb eine stärkere Beratung und Unterstützung zur Vermeidung von Stromschulden und Stromsperren und eine Neubemessung der Stromkosten in der Grundsicherung.

„Jährlich wird in Deutschland rund 300.000 Mal in privaten Haushalten der Strom gesperrt. Häufigster Grund sind Stromschulden. Die Preissteigerungen für Energie treffen insbesondere Bezieher von Niedrigeinkommen sowie von staatlichen Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe. Energiearmut ist damit ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem“, erklärt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. anlässlich des Internationalen Tags zur Bekämpfung der Armut.

Der Deutsche Verein tritt deshalb dafür ein, die Beratung und Unterstützung zur Vermeidung von Stromschulden und Stromsperren weiter zu stärken. Wohlfahrtsverbände leisten hier eine wichtige Unterstützung. Aber auch die Jobcenter und Sozialämter seien gefordert. Sie betreuen rund die Hälfte der Haushalte, die von Stromsperrungen betroffen sind. Sie sollten ihre Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung noch mehr nutzen. „Ein Hinweis auf einem günstigeren Energieanbieter, die Klärung von Schulden, die Vereinbarung von Direkt- oder Ratenzahlungen und die Information über örtliche Beratungsangebote bilden einfache, aber wirksame Stellschrauben, um die Selbsthilfe von Menschen in Not zu stärken und Stromschulden und Stromsperrungen zu vermeiden. Voraussetzung hierfür sind eine aktive Beratung der Betroffenen sowie eine Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und Energieversorgern vor Ort. Dann lässt sich viel bewegen“, ist sich Löher sicher.

Weiterhin müssten die Stromkosten realistischer als bisher im Regelbedarf ermittelt werden. Mit dem Regelbedarf legt der Bund gesetzlich fest, wie viel Geld Haushalten in der Grundsicherung und Sozialhilfe monatlich für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, dazu gehört auch Haushaltsenergie. Das jetzige Verfahren, den Bedarf auf der Grundlage bundesweit pauschalierter Ausgaben in unteren Einkommensgruppen zu ermitteln, birgt erhebliche Risiken der Untererfassung. Beispielsweise werden regionale Preisunterschiede oder höhere Preise in der Grundversorgung nicht berücksichtigt. Der Deutsche Verein schlägt deshalb vor, den Bedarf an Strom anhand tatsächlicher Stromverbräuche zu bemessen. Realistische Verbrauchswerte bilden zum einen Anreize, überhöhten Verbrauch zu senken. Zum anderen bilden sie eine verlässliche Grundlage, um anzuerkennende Stromkosten nach regional geltenden Preisen zu ermitteln. Der Deutsche Verein fordert den Bund auf, diese Lösung bereits im nächsten Regelbedarfsermittlungsgesetz aufzugreifen, das zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.

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