Immer noch Uneinigkeit herrscht dem Vernehmen nach bei der Umsetzung der europäischen Vorgabe zu Vertragslaufzeiten in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Das Bundesjustizministerium (BMJV) fordert weiterhin die Abweichung von der europäisch vereinbarten maximalen ersten Vertragslaufzeit von 24 Monaten und macht sich für eine maximale Laufzeit von einem Jahr stark. Genau daran scheint die seit vielen Monaten erwartete Novellierung des Gesetzes zu scheitern, das für die Digitalisierung Deutschlands so wichtig ist. „Eine geradezu absurde Situation“, beschreibt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die Lage. Zwischenzeitlich hat sogar eine Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband bestätigt, dass zu 98 Prozent keine Probleme der Verbraucherinnen und Verbraucher mit der Länge der Vertragslaufzeiten bestehen[1]. Auch Stiftung Warentest zeigte sich „überrascht“: Die von ihnen „analysierten Smartphones sind im Paket mit einem Tarif durchaus günstiger zu haben als im Laden“ [2]. Im Test (Zweijahresverträge) waren es bis zu fast 300 Euro Ersparnis.

Zweijahresverträge werden von der Kundenmehrheit also aus gutem Grunde und ganz bewusst ausgewählt. Sie werden seit Jahrzehnten mit extrem hoher Zufriedenheit genutzt. „Die Forderung des BMJV konterkariert die Verbraucherwünsche im TK-Markt. Das haben auch weitere repräsentative Umfragen bestätigt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind hervorragend über die bestehenden Wahlmöglichkeiten einschließlich Prepaid und ohnehin heute schon längst existierende Einjahresverträge informiert. Sie entscheiden sich ganz bewusst für längere Laufzeiten oder Prepaid, aber nur in den allerwenigsten Fällen für Einjahresverträge, die weder die Flexibilität von Prepaid bieten können noch über zwei Jahre günstig finanzierbare und subventionierte Handys“, erläutert Grützner. Das zeigen auch die Ergebnisse einer vom VATM initiierten und von Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Jens Böcker, FH Bonn-Rhein-Sieg und Böcker Ziemen, durchgeführten repräsentativen Umfrage unter mehr als 1.000 Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Akzeptanz von Zweijahresverträgen im TK-Bereich[3] vom Mai 2020. Als fair bezeichnen 89 Prozent aller Kundinnen und Kunden – mit und ohne Vertragsbindung – die heute bestehenden Wahlmöglichkeiten.

Der VATM-Geschäftsführer unterstreicht: „Die deutlichen Vorteile von erstmaligen Zweijahresverträgen bestätigen also nicht nur die Verbraucherschützer und Stiftung Warentest selbst, sondern sie sind von elementarer Bedeutung für die Investitionen in den so dringend erforderlichen Ausbau von Glasfaser als auch der 5G-Mobilfunk-Technologie.“ Mit seiner monate-langen Blockade der TKG-Novelle ignoriert das BMJV die klaren Wünsche der Bürgerinnen und Bürger. „Durch eine solche Politik gerät Deutschland beim Glasfaserausbau und bei der Digitalisierung weiter ins Hintertreffen und wir setzen immer mehr die Akzeptanz der Bürger für politische Entscheidungen aufs Spiel“, warnt Grützner.

[1] Verbraucherreport 2020, S. 17.

2 Stiftung Warentest: „Günstiger zum Handy“, 11/2019, S. 39.

3 Studie „Akzeptanz von Postpaid-Zweijahresverträgen im Mobilfunk“, Mai 2020

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Dem VATM gehören die größten deutschen Telekommunikationsunternehmen an, insgesamt rund 120 auch regi-onal anbietende Netzbetreiber, Diensteanbieter aber auch Zulieferunternehmen. Die VATM-Mitgliedsunternehmen versorgen 80 Prozent aller Festnetzkunden und nahezu alle Mobilfunkkunden außerhalb der Telekom. Seit der Marktöffnung im Jahr 1998 haben die Wettbewerber im Festnetz- und Mobilfunkbereich Investitionen in Höhe von rund 82 Mrd. € vorgenommen. Sie investieren auch am stärksten in den zukunftssicheren Glasfaserausbau direkt bis in die Häuser.

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