Im Rahmen der Umweltministerkonferenz (UMK) wurde diese Woche über Standardisierungen bei der Anwendung des Artenschutzrechts beraten, welche den naturverträglichen Ausbau der Windenergie erleichtern sollen. BDEW, BEE, bne, BWE und VKU begrüßen die Ankündigung, den vorgelegten Entwurf nachzubessern.

Ein praktikabler standardisierter Bewertungsrahmen zur Ermittlung eines erhöhten Tötungsrisikos an Windenergieanlagen bzw. Signifikanzrahmen wäre ein wichtiger Baustein für die notwendige Beschleunigung des Windenergieausbaus. Die unsichere Rechtslage und fehlende Regelungen zur Umsetzung des Artenschutzes bremsen seit Jahren Genehmigungsprozesse und damit den Ausbau der Windenergie aus. Die Energie-Verbände begrüßen den Beschluss der UMK, diesen Prozess im Dialog mit der Energiewirtschaft und den Umweltverbänden weiter zu führen. Angesichts einer beabsichtigten Beschlussfassung im Dezember geht es zumindest um die Vereinbarung zu einer vorläufigen Brückenlösung, verbunden mit dem Auftrag, die Ergebnisse zu monitoren und in einem strukturierten Prozess eine umfassendere Lösung zu erarbeiten.

Aus Sicht von BDEW, BEE, bne, BWE und VKU muss das Ziel einer Standardisierung sein, Genehmigungsverfahren effektiv zu beschleunigen und mehr verfügbare Flächen für den Ausbau der Windenergie zu ermöglichen. Dass es hier einen Ausgleich zwischen wichtigen Naturschutzanliegen und dem dringend notwendigen Ausbau der Windenergie geben muss, ist dabei völlig unstrittig. Entscheidend dafür sind bundesweit einheitliche Standards und ein praxistauglicher Prüfrahmen, die für Behörden und Gerichte verbindlich gelten.

Die Energiewirtschaft steht für einen konstruktiven Austausch über praktikable Vorgaben bereit. Diese müssen Artenschutz und Klimaschutz gleichermaßen Rechnung tragen und  durch einen Abbau von Genehmigungshindernissen zu einem schnelleren Ausbau der Windenergie an Land führen.

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