Selbst ein überdurchschnittlich intelligentes Kind von elf Jahren kann nicht verstehen, dass das Herunterladen eines Computerspiels über ein Filesharing-Netzwerk rechtswidrig ist. Es fehle ihm diesbezüglich an der notwendigen Einsichtsfähigkeit. ARAG Experten verweisen insoweit auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-03O15/19).

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