Die neue Musterweiterbildungsordnung ist inzwischen in fast allen Kammern umgesetzt. Aber wie steht es eigentlich derzeit um die „gelebte“ Qualität der ärztlichen Weiterbildung? Ein Blick auf die Ergebnisse einer aktuellen Hartmannbund-Umfrage gibt diesbezüglich jedenfalls erheblichen Anlass zur Sorge. Das Zeugnis, das die rund 800 Ärztinnen und Ärzte der Weiterbildung ausstellen, ist alles andere als beruhigend. Etwa 40 Prozent der Befragten sind unzufrieden mit ihrer Weiterbildung. Ursache Nummer 1: Die Vorgaben der Weiterbildungsordnung werden nicht eingehalten. Über 30 Prozent der Ärztinnen und Ärzte geben an, dass das verpflichtende jährliche Weiterbildungsgespräch bei Ihnen nicht stattfindet. Fast die Hälfte der Umfrageteilnehmer (47 Prozent) berichten, dass die vorgesehene Kompetenzvermittlung (bzw. die Einhaltung der Richtzahlen nach der alten Weiterbildungsordnung) weitestgehend nicht stattfindet und in etwa 60 Prozent der Fälle werden Rotationspläne nicht umgesetzt.

Der direkte Vergleich zwischen ambulant und stationär angestellten Ärztinnen und Ärzten zeigt, dass die in der Niederlassung Tätigen weitaus zufriedener mit ihrer Weiterbildung sind und nach eigener Einschätzung ihre Weiterbildungsziele besser erreichen können. Auch zwischen den Fachrichtungen sind gravierende Unterschiede festzustellen. Etwa 82 Prozent der Anästhesisten beispielsweise sehen ihre Weiterbildung positiv. Auch angehende Kinder- und Jugendmediziner und Allgemeinmediziner sind überdurchschnittlich zufrieden. Die Innere Medizin schneidet hingegen vergleichsweise schlecht ab: Bei 40 Prozent der Befragten finden keine Weiterbildungsgespräche statt, Rotationspläne sind oft nicht vorhanden oder werden nicht eingehalten und der Kompetenzerwerb wird nur unzureichend gefördert. Im Ergebnis liegt die Quote der Unzufriedenen hier bei 58 Prozent.

Diskrepanzen treten auch zwischen den unterschiedlichen Kammerbezirken zutage. So kritisieren zum Beispiel die Befragten aus Baden-Württemberg, dass sie zu 40 Prozent auf Weiterbildungsgespräche verzichten müssen und fast 70 Prozent der Ärztinnen und Ärzte müssen ohne ein strukturiertes Weiterbildungskonzept auskommen. Die Kolleginnen und Kollegen aus Niedersachsen sind hingegen zu 69 Prozent zufrieden mit ihrer Weiterbildung – wohl auch, weil etwa 80 Prozent von ihnen regelhaft von Weiterbildungsgesprächen profitieren.

Der Hartmannbund sieht sich vor diesem Hintergrund in seiner wiederholt formulierten Forderung nach einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung bestätigt. Dass in der Weiterbildungsordnung festgeschriebene Verpflichtungen, wie z.B. Weiterbildungsgespräche oder Kompetenzvermittlung, auch tatsächlich umgesetzt würden, dürfe künftig keiner politischen Forderung mehr bedürfen, sondern müsse eine absolute Selbstverständlichkeit sein.

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