Der erneute Teil-Lockdown im November macht vielen Unternehmen zu schaffen. Die versprochenen Hilfen lassen noch auf sich warten. Dieses Problem haben die Krankenkassen erkannt und ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen für November 2020 eine vereinfachte zinslose Stundung der Sozialversicherungsbeiträge. Ecovis-Steuerberater Lars Rinkewitz in Langenfeld kennt die Details.

Für wen ist die Stundungsregelung gedacht?

Die Stundung ist für Arbeitgeber gedacht, die alle anderen Möglichkeiten der Liquiditätsbeschaffung ausgeschöpft haben. Außerdem ist die Stundung auch für Selbstständige möglich, die freiwillig krankenversichert sind. Vor einer Stundung sollten freiwillig versicherte Selbstständige Kontakt zu ihrer Krankenkasse aufnehmen, da auch eine Beitragsermäßigung möglich sein könnte.

Wann muss ich die Stundung beantragen und wie lange kann ich stunden?

Die Stundung sollte unbedingt vor der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge am 26.11.2020 erfolgen. Die Krankenkassen lassen derzeit eine vereinfachte Stundung bis 28.12.2020 zu.

Wie erfolgt die Stundung?

Wie im Frühjahr sind bei der Stundung für November 2020 keine Zinsen zu zahlen. Sicherheitsleistungen sind ebenfalls nicht notwendig, um eine Stundung zu bekommen.

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmer erfüllen, damit sie eine Stundung bekommen?

  • Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld müssen die Unternehmen vorrangig nutzen. Entsprechende Anträge sind vor dem Stundungsantrag zu stellen. Sobald die Hilfe oder das Kurzarbeitergeld ausgezahlt sind, müssen die Beiträge an die Krankenkasse gezahlt werden.
  • Unternehmen müssen die Anträge per Antragsformulars stellen.
  • „Der sofortige Einzug der Sozialabgaben ohne eine Stundung muss mit erheblichen Härten für den Arbeitgeber verbunden sein“, erläutert Ecovis-Steuerberater Lars Rinkewitz, „dafür reicht in der Regel eine glaubhafte Erklärung des Arbeitgebers, dass er sich wegen des Teil-Lockdowns in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet.“
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel