Am 08. Dezember 2020 kündigte Reiner Haseloff, Ministerpräsident Sachsen-Anhalts, an, dass das Land nicht über den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag abstimmen werde und somit auch nicht über die geplante Rundfunkbeitragserhöhung. Damit ist die Beitragserhöhung, wie sie im Rundfunkstaatsvertrag verankert werden sollte, für ganz Deutschland vorerst gescheitert. Die Rundfunkbeiträge hätten ab 2021 monatlich um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen sollen. Sachsen-Anhalt hat als einziges Land seine Zustimmung verweigert.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates, und Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Vorsitzende der Konferenz der Landesmusikräte: „Mit der Blockade der dringend nötigen Erhöhung des Rundfunkbeitrags stellt sich Sachsen-Anhalt gegen die Finanzierungsnotwendigkeiten eines gemeinschaftlich von den Ländern beschlossenen Auftrags. In Zeiten von Fake News und Filterblasen ist der Öffentlich-rechtliche Rundfunk als verlässliche Informationsquelle bedeutsamer denn je und genießt zu Recht bei den Menschen sehr hohes Vertrauen. Die moderate Erhöhung der Gebühren wäre zwingende Voraussetzung, um die inhaltliche Substanz und den kulturellen Bildungsauftrag des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachhaltig zu sichern.“

Verweigert ein Land seine Zustimmung zur Beitragserhöhung, bleibt den Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nur der Weg zum Verfassungsgericht. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow kündigte bereits eine Verfassungsbeschwerde an. Das Verfassungsgericht hat in der Vergangenheit aus dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit bereits eindeutig abgeleitet, dass der Öffentlich-rechtliche Rundfunk einen Anspruch auf eine funktionsgerechte Finanzierung hat, die über die Mittel der Rundfunkbeiträge zu gewährleisten ist.

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