Mit Beginn der geschützten Vegetationsperiode sind seit dem 1. März bis zum 30. September Rodungen und Gehölzrückschnitte nicht mehr erlaubt. So schreibt es bereits seit 2010 der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt ist außerhalb von Ortslagen das Freischneiden Wirtschaftswegen oder Straßenraumprofilen untersagt. Innerorts ist der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern […]
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