Die Krankenkassen und ihre Verbände des Landes haben sich mit den Universitätskliniken Tübingen, Ulm, Freiburg und Heidelberg über die vertraglichen Rahmenbedingungen zu den Zentren für Personalisierte Medizin (ZPM) und deren Vergütung geeinigt. Nach intensiven Verhandlungen konnte die Vergütung der im Rahmen der ZPM-Behandlung stattfindenden umfangreichen Molekularen Diagnostik und deren Bewertung im interdisziplinären Molekularen Tumorboard, die letztlich zur Therapieempfehlung führen, sichergestellt werden. Vertragsstart ist rückwirkend der 01.01.2020, um bereits Fälle aus dem vergangenen Jahr abrechenbar zu machen.

Krebs ist eine genetische Erkrankung und durch neue Medikamente, die zielgerichtet auf die Gene, Genprodukte oder Stoffwechselwege einwirken, können neue Therapien erprobt werden. Darüber hinaus kommen Immuntherapien und Antikörper zum Einsatz. Jeder Krebs hat sein eigenes genetisches Profil. Die ZPMs ermöglichen nicht nur eine qualitätsgesicherte und strukturierte Versorgung austherapierter Krebspatienten, sondern generieren weiterhin dringend benötigte Evidenz im Bereich der Personalisierten Medizin. Die Zentren für Personalisierte Medizin stellen eine höchst innovative Versorgungsform dar: Therapieempfehlungen werden mithilfe einer standardisierten und qualitätsgesicherten Molekularen Diagnostik im interdisziplinären Molekularen Tumorboard von Experten patientenindividuell erstellt und die daraus gewonnene Evidenz wird systematisch dokumentiert und weiterverwertet.

„Mit dem Rahmenvertrag für die Zentren für Personalisierte Medizin schaffen wir im Verbund mit den anderen gesetzlichen Krankenkassen im Land sowie mit den Universitätskliniken Tübingen, Ulm, Freiburg und Heidelberg eine bundesweit einmalige Struktur und machen das Land zum Vorreiter für Diagnose und Therapie der Zukunft“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Mit den geschlossenen Verträgen können sehr neue diagnostische und therapeutische Verfahren allen gesetzlich Versicherten gleichberechtigt in Baden-Württemberg angeboten werden“, so Bauernfeind.

"Das molekulare Tumorboard setzt sich aus einem Expertengremium aus Ärzten, Molekularbiologen, Humangenetikern und Bioinformatikern zusammen, das spezifische Therapien stets unter Berücksichtigung des vorliegenden genetischen Tumorprofils bespricht. Die Prinzipien der personalisierten Medizin gelten inzwischen auch bei anderen Krankheitsbildern, beispielsweise bei immunologisch bedingten Erkrankungen wie Rheuma oder chronisch entzündlichen Darmerkrankungen“, ergänzt Prof. Dr. Nisar Malek vom Universitätsklinikum Tübingen und Sprecher der ZPMs. Darüber hinaus betont er: „Der Zugang zu den ZPMs ist nicht nur den Patientinnen und Patienten der Uniklinka vorbehalten, selbstverständlich können andere Krankenhäuser ihre Patienten bei uns vorstellen.“

„Eine über die Zentren für Personalisierte Medizin geregelte Versorgungssituation spiegelt die Leistungsfähigkeit und Innovationsbereitschaft des Gesundheitssystems in Baden-Württemberg wider. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, in welchem ein solches Projekt etabliert und in hohem Maße finanziell gefördert wird. Somit haben die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen hier einen gewissen Versorgungsvorsprung vor anderen Bundesländern“, betont Biggi Bender für die B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg.

Wenn die gewonnenen Erkenntnisse Versorgungsverbesserungen für die Versicherten belegen, können in einer zweiten Ausbauphase für solche Behandlungsoptionen schrittweise Partnerstandorte auch an weiteren, onkologisch leistungsstarken Krankenhäusern aufgebaut werden.

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