Wer von seinen Eltern oder Großeltern ein Grundstück übertragen bekommt, übernimmt mit der Schenkung auch die Verkehrssicherungspflicht. Damit muss er alle notwendigen und erforderlichen Vorkehrungen treffen, um Schäden zu verhindern. „Wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt und ein Dritter geschädigt, ist der Grundstückseigentümer schadenersatzpflichtig“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Besonders bei Personenschäden kann dies […]
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