Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. (LJR) begrüßt es, dass nach 15 Monaten Corona-Pandemie die Situation von jungen Menschen nun stärker in den Blick genommen wird. Als positive Signale, dass sich die politisch Verantwortlichen nun verstärkt der Situation junger Menschen annehmen wollen, wertet der LJR einige Aspekte des „Aufholpakets“ der Bundesregierung, die Zusicherung der niedersächsischen SPD-Fraktionsvorsitzenden Johanne Modder, dass es nun an der Zeit sei, „die Bedürfnisse [der jungen Menschen] nach vorne zu stellen“[1] und die Einschätzung der Niedersächsischen Sozialministerin, dass es nötig sei, jetzt „ein besonderes Augenmerk auf Angebote für Kinder und Jugendliche [zu] legen. Es braucht Angebote zur Beteiligung und Jugendbegegnungen, und es braucht Möglichkeiten, eigene Projekte und Ideen zu entwickeln und umzusetzen.“[2]
LJR-Vorstandssprecherin Claudia Stelzmann stellt dazu fest: „Die Bedürfnisse und Interessen junger Menschen müssen stärker berücksichtigt und gefördert werden. Die hoffnungsvollen Signale der letzten Tage dürfen keine Lippenbekenntnisse bleiben und auch keine Eintagsfliegen sein. Konzepte für ein jugendgerechteres Niedersachsen liegen auf dem Tisch. Diese gilt es nun umzusetzen.“ Stelzmann verweist dabei u.a. auf das Positionspapier des Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschusses für ein Gesamtkonzept für die Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen und die Beschlüsse der LJR-Vollversammlung.

Konkret fordert der Landesjugendring Niedersachsen die Umsetzung folgender Schritte:

  • Die Teilnahme an Angeboten der Jugendarbeit muss allen Kindern und Jugendlichen möglich sein. Dazu bedarf es einer deutlichen und dauerhaften Erhöhung der Zuschüsse für Bildungsseminare und Ferienfreizeiten, nicht nur einmalig durch das Aufholpaket. Die inflationsbedingten Verluste in der Jugendförderung der letzten Jahrzehnte müssen vom Land und den Kommunen dauerhaft ausgeglichen werden.
  • Junge Menschen brauchen Freiräume, um sich unverzweckt mit Gleichaltrigen treffen zu können – solche Räume müssen überall in Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden.
  • Für Bildungsmaßnahmen, Freizeiten und andere Angebote der Jugendarbeit in den kommenden Monaten benötigen die Träger jetzt Planungssicherheit: Sommerfreizeiten können auch in Regionen mit höheren Inzidenzwerten und unabhängig von der Gruppengröße mit einem entsprechenden Hygienekonzept durchgeführt werden.
  • Viele Gruppenangebote der Jugendarbeit sind in den zurückliegenden Monaten ausgefallen oder konnten nur eingeschränkt stattfinden. Oftmals müssen diese Gruppen nun neu aufgebaut, neue Mitglieder geworben und Gruppenprozesse angestoßen werden. Dafür sollten jeder Jugendgruppe unbürokratisch Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

Hinsichtlich der besseren Beteiligung junger Menschen sollte nach Ansicht des LJR

  • das Wahlalter bei den Landtagswahlen bereits für das Jahr 2022 auf 16 Jahre abgesenkt werden und
  • ein Jugend-Check auf kommunaler Ebene und Landesebene eingeführt werden, der politische Entscheidungen auf Auswirkungen für junge Menschen untersucht und bei einer entsprechenden Relevanz eine Beteiligung junger Menschen verpflichtend macht.

Besondere Sorge macht dem LJR auch die Entwicklung im ehrenamtlichen Engagement: Die coronabedingten Einschränkungen bei der Durchführung von Maßnahmen der Jugendarbeit hatten für die Aus- und Fortbildung von Jugendleiter*innen massive Auswirkungen: Den Jugendverbänden und Jugendgruppen fehlt daher nun fast ein kompletter Jahrgang. Für den Fortbestand der ehrenamtlich geführten Jugendgruppen bedarf es aufgrund dessen zusätzlicher Unterstützung:

  • Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Regionalstellen für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit müssen endlich geschaffen und kommunale Jugendringe gestärkt werden, um die Angebote der Jugendarbeit abzusichern und nachhaltig zu stärken.
  • Zudem müssen die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement entbürokratisiert und die Wertschätzung für das Ehrenamt verbessert werden.

Wenn sich junge Menschen engagieren wollen, bedarf es zudem eines stabilen organisatorischen Rahmens, der Spielräume für das Engagement bietet. Dafür sind die jugendverbandlichen Strukturen unverzichtbar und müssen gestärkt werden:

  • Jeder in Niedersachsen landesweit tätige Jugendverband muss einen Rechtsanspruch auf mindestens eine Bildungsreferent*innen-Stelle sowie Zuschüsse für Sach- und Veranstaltungskosten haben; dies ist insbesondere auch für den Aufbau von Vereinigungen junger Menschen mit familiärer Migrationsgeschichte, Selbstorganisationen junger queerer Menschen oder solcher mit Behinderungen notwendig.
  • Die maximale Anzahl der durch das Land geförderten Bildungsreferent*innen pro Verband muss erhöht und die Stufenabstände der nachgewiesenen Teilnahmetage reduziert werden. Absolut unverständlich ist dem LJR auch, warum das Land noch keine Rechtssicherheit geschaffen hat, dass die Verbände im Jahr 2023 keine Einbußen bei den Zuschüssen erleiden werden, die angesichts der Corona-Pandemie absehbar sind.

Mit Blick auf die Schule in den kommenden Monaten fordert der LJR schließlich:

  • Schule darf nicht auf Unterricht reduziert werden: Im kommenden Schuljahr müssen auch Klassenfahrten wieder möglich sein – diese sind für ein gutes Lernklima und den Klassenzusammenhalt unverzichtbar.
  • Etwaige Lernrückstände oder nachzuholender Lernstoff durch Corona dürfen nicht die Freizeit junger Menschen schmälern: Fehlender Unterricht kann nicht durch Nachhilfe ausgeglichen werden. Hier ist das Kultusministerium in der Verantwortung und muss ggf. die Curricula der nächsten Jahre anpassen. Die von der Schule beanspruchte Arbeitszeit, inklusive Lern- und Eigenarbeit der Schüler*innen, darf 40 Stunden nicht überschreiten.

Abschließend weist der LJR auf die psychosozialen Folgen der Pandemie für junge Menschen hin, insbesondere auch für solche, die beispielsweise häusliche oder sexualisierte Gewalt selbst erfahren oder mitbekommen haben. Hier fehlte in den zurückliegenden Monaten oftmals der Kontakt zu Personen, denen sich diese jungen Menschen anvertrauen konnten.

  • Daher ist es nach Auffassung des LJR dringend notwendig, Beratungsstellen kurzfristig besser auszustatten und Lehrkräfte sowie Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe dafür zu qualifizieren, wie sie Anzeichen für häusliche oder sexualisierte Gewalt früher erkennen und den mutmaßlich Betroffenen Hilfe anbieten können.
Über den Landesjugendring Niedersachsen e.V.

Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. ist der Zusammenschluss der 19 landesweit organisierten niedersächsischen Jugendverbände. Er vertritt die Interessen von ca. 80 einzelnen Jugendverbänden und etwa 200 kommunalen Jugendringen sowie die Interessen der jungen Menschen in Niedersachsen. Ferner unterstützt der LJR das ehrenamtliche Engagement von 50.000 Jugendleiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit in Niedersachsen.

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