Erfahrung zahlt sich bei stationären Eingriffen aus. Allerdings halten Kliniken in Deutschland und in der Schweiz die Vorgaben für Mindestmengen nicht konsequent ein. So wurden in Deutschland im Jahr 2018 an 4.300 Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern Operationen vorgenommen, welche die Mindestmengen zu diesen Eingriffen nicht erfüllten. Je nach Eingriff entspricht dies zwischen zwei und 15 Prozent der Patientinnen und Patienten. In der Schweiz waren 5.200 Patientinnen und Patienten betroffen und damit je nach Eingriff bis zu 27 Prozent. Das geht aus einem Report zum Einsatz von Mindestmengen bei stationären Eingriffen hervor, den die BARMER und der schweizerische Krankenversicherer Helsana heute publizieren. BARMER und Helsana fordern daher, dass die Überprüfung der Auflagen zu Mindestmengen in beiden Ländern verbessert werden sollte.

Höhere Mindestmengen für bessere Outcomes

Anhand der Versorgung mit Knieendoprothesen (Knie-TEP) untersuchten die Versicherer unter anderem, wie sich die in beiden Ländern festgesetzten Mindestmengen auf die Ergebnisqualität auswirken. In Deutschland liegt diese Grenze bei 50, in der Schweiz je nach Kanton bei null bis 50. Die Kennzahlen zu Qualität und Effizienz zeigen deutliche Unterschiede in Abhängigkeit von den Fallzahlen pro Krankenhaus. Liegedauer und Kosten der Knie-TEP sowie Folgekosten sind niedriger, je mehr Fälle erbracht werden. Dies gilt auch für patientenorientierte Outcomes wie die kniespezifische Rehospitalisationsrate. Allerdings wurden nur wenige Eingriffe in Krankenhäusern vorgenommen, die weniger als 50 Fälle im Jahr verzeichneten. In Deutschland traf dies auf zwei Prozent der Eingriffe zu, in der Schweiz auf 3,3 Prozent. Angesichts dieser Erkenntnisse müssen nach Ansicht von Helsana und BARMER die zuständigen Gremien die Mindestmengen für Knie-TEP höher ansetzen, um bessere Outcomes und niedrigere Kosten zu erzielen. 

Mindestmengen sind in beiden Ländern als Qualitätskriterium anerkannt

Der Zusammenhang zwischen Fallzahlen und Ergebnisqualität ist insbesondere für komplexe chirurgische Eingriffe wissenschaftlich belegt. Obwohl Mindestmengen in beiden Ländern als wichtiges Qualitätskriterium anerkannt sind, wurden sie bisher nur für einen relativ geringen Teil der Krankenhausleistungen vereinbart. In der Schweiz liegt der Kostenanteil der Behandlungen mit Mindestmengenvorgabe aktuell bei 18 Prozent, in Deutschland liegt er unter drei Prozent. BARMER und Helsana sehen es daher als dringend erforderlich an, die Mindestmengen auszuweiten.

Lesen Sie mehr unter: https://www.bifg.de/news/2021-mindestmengen-in-deutschland-und-in-der-schweiz

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BARMER
Axel-Springer-Straße 44
10969 Berlin
Telefon: +49 (800) 3331010
Telefax: +49 (800) 3330090
http://www.barmer.de/

Ansprechpartner:
Athanasios Drougias
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (800) 333004991421
Fax: +49 (1850099) 1459
E-Mail: Athanasios.Drougias@barmer.de
Sunna Gieseke
Presseabteilung
Telefon: +49 (800) 333004998031
E-Mail: sunna.gieseke@barmer.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel