Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) passiert heute das letzte große gesundheitspolitische Gesetzgebungspaket den Deutschen Bundestag. „Mit dem GVWG wurden noch einmal wesentliche Veränderungen und auch solche, die die Betriebskrankenkassen ausdrücklich gefordert hatten, quasi auf den letzten Metern dieser Wahlperiode vorgenommen“, so Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. „Wir begrüßen es sehr, dass die Koalition sich noch auf verkürzte Datenmeldungen für den ambulanten Bereich und ein Vorziehen der RSA-Regelung zum Kinderkrankengeld verständigen konnte. Die Reform der sozialen Pflegeversicherung, die ebenfalls noch kurzfristig in das Gesetz aufgenommen wurde, bleibt allerdings leider (weit) hinter unseren Erwartungen zurück“, so Franz Knieps weiter.

Nach Auffassung der Betriebskrankenkassen ist die Verabschiedung des letzten „Gesundheits-Omnibusses“ auch eine gute Gelegenheit zur nun ablaufenden Wahlperiode gesundheitspolitisch Bilanz zu ziehen. Hinter der Vielzahl der getroffenen Regelungen und der Bewältigung der Corona-Pandemie mussten bereits fest eingeplante Vorhaben, wie eine Reform der Krankenhausstrukturen und der Notfallversorgung, zurückstehen. „Wir bedauern es sehr, dass auch in dieser Wahlperiode Schritte zu einer stärker am Patienten ausgerichteten, sektorenübergreifenden Versorgung eher klein ausgefallen sind.“ kritisiert Franz Knieps. „Das ist sicherlich der Bekämpfung der Pandemie geschuldet, setzt aber bereits jetzt die Agenda, welche Herausforderungen in der nächsten Wahlperiode dringend angegangen werden müssen.“ Die Betriebskrankenkassen haben hier vor wenigen Tagen ihre Forderungen für ein „ANPACKEN“ in der nächsten Legislatur veröffentlicht.

Die Diskussion um einen ergänzenden Bundeszuschuss für 2022 hat den Fokus auch wieder auf die Dauerbaustelle der GKV-Finanzierung gelenkt. „Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben ihren Teil dazu beigetragen, die Corona-Pandemie gut zu bewältigen“, erläutert Franz Knieps. „Vor allem die sehr kostspieligen Gesetze dieser Wahlperiode haben jedoch ein großes Loch in die GKV-Finanzen gerissen. Daher braucht es neben den nun bereits fest beschlossen Finanzmitteln für das Jahr 2022 auch noch dringend weitere finanzielle Unterstützung (des Bundes).“ Für die noch anstehende Rechtsverordnung im Sommer zeigt Knieps sich zuversichtlich. „Ich gehe davon aus, dass die Koalition die Krankenkassen, aber vor allem die Versicherten und Arbeitgeber bei den weiteren Beratungen im Sommer nicht im Stich lassen wird.“

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