Obwohl keine akute Unwetter-Gefahr mehr besteht, bleibt die Lage in vielen Bundesländern angespannt. Viele Menschen stehen vor dem Nichts, weil Flutwellen alles mit sich gerissen haben. Die Schäden sind noch nicht abzusehen, die Bundesregierung kündigte jedoch unbürokratische Hilfe an. Doch was geschieht, wenn diese Hilfen nicht reichen? Welche Versicherung tritt in diesem Fall ein? Bei Naturgewalten werden Schäden unter Umständen von den Gebäude- und Hausratversicherungen abgedeckt. Gerade bei Starkregen und Überschwemmungen bedarf es aber eines zusätzlichen Versicherungsschutzes durch eine Elementarschadenversicherung. ARAG Experten erklären hier , welche Versicherung wann einspringt.
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