der Corona-Pandemie haben Sonderregelungen für Telemedizin in der Psychotherapie dazu beigetragen, die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Zum 1. Januar 2022 entsteht eine dauerhafte Grundlage für die psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten von Privatversicherten mittels Videoübertragung.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat dafür mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und im Einvernehmen mit den Beihilfekostenträgern von Bund und Ländern gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zur Telemedizin vereinbart. Sie bilden den Rahmen für Leistungen mittels Videoübertragung und Ende-zu-Ende verschlüsselter E-Mails, die auf Basis der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) ohne jegliche Abschläge in der Vergütung wie eine persönliche, unmittelbare Behandlung abgerechnet werden können. 

Dazu erklärt der Direktor des PKV-Verbandes, Florian Reuther:

„Mit diesen Empfehlungen etablieren wir die Telemedizin in der Psychotherapie für Privatversicherte und treiben die Entwicklung der Digitalisierung weiter voran. Die Möglichkeiten der Telemedizin, die jetzt immer stärker gefragt sind, belegen einmal mehr die Rolle der PKV als Türöffner für Innovationen. Schon vor Jahren gehörte die PKV zu den Unterstützern der ersten Stunde. Dadurch konnte die Telemedizin in Deutschland Fuß fassen und Strukturen aufbauen, die jetzt auch den gesetzlich Versicherten zu Gute kommen.

Seit Ausbruch der Corona-Krise hat die Private Krankenversicherung überdies die Arzt- und Psychotherapiepraxen mit mehr als 1,2 Milliarden Euro zusätzlich unterstützt, um die Versorgung der Patienten in Zeiten der Pandemie zu sichern. Die PKV leistet hier einen stark überproportionalen Anteil, damit die ambulante Versorgung gewährleistet werden kann.“

Abrechnungsempfehlung zwischen Bundespsychotherapeutenkammer, PKV-Verband und Beihilfestellen von Bund und Ländern.

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