Ehepartner, die nach einer Trennung Unterhalt zahlen müssen und im Berechnungszeitraum Corona-Überbrückungshilfen bezogen haben, müssen nach Auskunft der ARAG Experten damit rechnen, dass die staatliche Hilfe als Einkommen gewertet wird. In einem konkreten Fall hatte ein Gastwirt über 60.000 Euro Corona-Beihilfe bekommen, ohne die er hohe Verluste erlitten hätte. Bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlichen Einkommens wurde diese Überbrückungshilfe gewinnerhöhend als Einkommen gewertet. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass im Gegensatz dazu Corona-Soforthilfen nicht gewinnerhöhend gewertet werden, da sie als Hilfe in existenzieller Notlage dienten (Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 2 UF 23/22).

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