• 500 Millionen Euro in 2023 für die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende
  • dazu weitere zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau

In den letzten Jahren wurde es für junge Menschen zunehmend schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Deshalb wurde das Förderprogramm „Junges Wohnen“ gestartet, mit dem die Länder mit 500 Millionen Euro Wohnraum für junge Studierende und Auszubildende schaffen können. Das geht sowohl für den Aus-, Neu- oder Umbau von Wohnheimplätzen. Voraussetzung für den Programmstart, ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die mit der letzten Unterschrift 24. März 2023 geschlossen wurde und in Kraft getreten ist.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Zum ersten Mal gibt es im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus ein Förderprogramm nur für junge Menschen in Ausbildung. Sie sollen sich vor allem auf ihre Ausbildung konzentrieren und nicht wochen- oder gar monatelang auf Wohnungssuche sein. Mit einer halben Milliarde Euro können die Länder jetzt Wohnheimplätze neu- oder umbauen, um junge Menschen in die Region zu holen oder zu halten. Damit wird der Standort Deutschland insgesamt attraktiv für junges Knowhow, aber auch die einzelnen Regionen profitieren erheblich. Wer einmal da ist, bleibt vielleicht. Wie gut man Wohnraum findet, den sich jeder leisten kann, ist dabei ein entscheidender Faktor. Mit diesem gezielten Fokus auf Junges Wohnen werden wir sicher schnell Erfolge erzielen.“

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied:

"Die Bundesregierung setzt mit ihrem Bund-Länder-Programm für junges Wohnen ein gutes Zeichen. Uns ist wichtig, dass mit diesem Vorhaben bundesweit attraktiver und bezahlbarer Wohnraum entsteht – und zwar für Auszubildende und für Studierende gleichermaßen. Preisgebundene und qualitativ hochwertige Wohnheime für Azubis und Studierende müssen endlich flächendeckend eingerichtet werden, damit selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen möglich ist. Wenn unsere Gesellschaft mehr Fachkräfte braucht, dann muss sie auch dafür sorgen, dass Auszubildende und Studierende mobil sein können und sich in der Nähe des Ausbildungsbetriebs oder ihres Studienortes eine Miete leisten können."

Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks:

„Als Verband der Studierendenwerke, die 195.000 Wohnheimplätze für Studierende betreiben, begrüßen wir das Bund-Länder-Programm ‚Junges Wohnen‘ ausdrücklich. Nach Jahrzehnten, in denen die Zuständigkeit dafür allein den Bundesländern überlassen worden war, steigt der Bund wieder ein in den Wohnheimbau für Studierende! Wir freuen uns, dass Frau Ministerin Klara Geywitz dieses Programm mit einem Bundes-Anteil von 500 Millionen Euro startet; das ist das größte Förderprogramm seit der deutschen Wiedervereinigung. Wir appellieren an die Bundesländer, ihrerseits Fördermittel bereit zu stellen und dem Programm noch mehr Kraft zu verleihen. Die Studierendenwerke stehen bereit, um mit den Mitteln auch unter schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen und bei rasant steigenden Baupreisen neuen, bezahlbaren Wohnraum für Studierende zu schaffen und zu modernisieren.“

Julia Böhnke, ver.di-Bundesjugendsekretärin:
„Auszubildende brauchen günstigen Wohnraum, insbesondere in den Ballungsgebieten, wo die Nachfrage immer weiter steigt. Während es für Studierende längst Wohnheime gibt – wenn auch mit zu wenigen Plätzen – sind Auszubildenden-Wohnheime immer noch die Ausnahme. Deshalb begrüßen wir das Förderprogramm „Junges Wohnen“ des Bundes. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist es wichtig, dass man jungen Menschen nicht nur gute Ausbildungsbedingungen anbietet, sondern auch bezahlbaren Wohnraum, von wo sie sowohl den Betrieb als auch die Berufsschule gut erreichen können.“

Darüber hinaus gibt es weitere zwei Milliarden Euro in 2023 für den sozialen Wohnungsbau. Auch hier ist die entsprechende Verwaltungsvereinbarung durch Unterzeichnung aller Länder in Kraft getreten. Die zwei Milliarden sind Teil einer Offensive für bezahlbaren Wohnraum. Bis 2026 stellt der Bund den Ländern insgesamt 14,5 Milliarden für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.

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