Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt den heute im Bundestag diskutierten Gesetzentwurf zur Stärkung von Aus- und Weiterbildung. Dieses Gesetz ist „ein ziemlich großer Schritt auf dem Weg“, sagt Claudia Tiedge, stellvertretende Vorsitzende der NGG. Insbesondere die im Gesetz verankerte Ausbildungsgarantie sei von Bedeutung und ein Erfolg der Gewerkschaften, betont Tiedge.

Mit der Ausbildungsgarantie bekämen Jugendliche erstmals das gesetzlich festgeschriebene Recht auf einen Ausbildungsplatz. Abhängig von Wohnort, Schulnoten und Biographie, würden heute noch immer viele Jugendliche zu lange erfolglos suchen, bis sie einen Ausbildungsplatz finden. Der Grund sei die mangelnde Bereitschaft auszubilden. Nicht einmal mal mehr 20 Prozent aller Betriebe würden überhaupt Ausbildungsplätze anbieten. Claudia Tiedge: „Die Ausbildungsgarantie ist ohne Frage ein großer Fortschritt für zehntausenden Jugendliche, die nach dem Verlassen der Schule ohne Ausbildungsplatz dastehen.“

Allerdings gibt es auch noch „deutlichen Nachbesserungsbedarf“, findet Tiedge. „Im Gesetz fehlen noch wichtige Elemente wie der umlagefinanzierte Zukunftsfonds.“ In einen solchen Fonds sollten die Unternehmen einzahlen. Dieses Geld könne dann genutzt werden, um die Ausbildungsqualität zu verbessern oder Unternehmen, die selbst ausbilden, zu unterstützen. „Mit einem solchen Fonds würden die Kosten für eine gute Ausbildung von allen gemeinsam getragen. Unternehmen könnten sich dann nicht mehr einfach um ihre Verantwortung für die zukünftigen Fachkräfte ihrer Branche drücken.“ Auch würden durch die finanzielle Unterstützung aus dem Zukunftsfonds neue Anreize entstehen, wieder selbst auszubilden.

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