Der Welt-Sepsis-Tag am 13. September wurde ins Leben gerufen, um auf die Gefahren durch eine Sepsis – auch Blutvergiftung genannt – aufmerksam zu machen. Neben Erkennung und Behandlung steht besonders die Prävention im Vordergrund. Zu den möglichen Auslösern einer Sepsis zählen Meningokokken-Bakterien. Eltern sollten wissen, dass Babys und Kleinkinder besonders gefährdet sind, an Meningokokken zu erkranken. Zwar sind diese Fälle sehr selten, sie können aber innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich verlaufen.1 Ein umfassender Impfschutz kann die Kleinsten schon früh bestmöglich schützen.

In Deutschland stehen gegen Meningokokken drei verschiedene Impfungen zur Verfügung. Jedoch wird nur die Impfung gegen Meningokokken der Gruppe C standardmäßig von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen und von allen Krankenkassen als Pflichtleistung übernommen.2 Meningokokken-Erkrankungen werden aber in Deutschland am häufigsten durch Gruppe B verursacht, gefolgt von Y und C.3 Viele Krankenkassen haben das erkannt und unterstützen mittlerweile Eltern bei den Kosten für die zusätzlich möglichen Impfungen gegen die Gruppen B und ACWY. Wiebke Kottenkamp, Pressesprecherin der BKK·VBU, begründet den Entschluss der Krankenkasse, diese Impfungen komplett zu erstatten: „Die Entscheidung für den bestmöglichen Schutz der eigenen Kinder sollte nicht am Geld scheitern.“ Sie gibt praktische Hinweise, wie Mütter und Väter vorgehen können, um eine Erstattung bei der eigenen Krankenkasse  anzufragen.

Tipps für die Kostenerstattung weiterer Meningokokken-Impfungen

1. Alle Möglichkeiten nutzen
Auf der Internetseite www.meningitis-bewegt.de/… kann nachgesehen werden, was die eigene Krankenkasse anbietet. Worauf Eltern ebenfalls achten können: Bei anstehenden Auslandsreisen – auch in Nachbarländer Deutschlands – werden die zusätzlich möglichen Meningokokken-Impfungen unter Umständen als Reiseimpfung übernommen.

2. Gezieltes Nachfragen
Wiebke Kottenkamp berichtet: „Es gibt immer wieder Fälle, bei denen Eltern die Kosten zunächst selbst übernehmen und die Krankenkassen die Impfung später dann doch erstatten. Das ist natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich.“ Sie empfiehlt Eltern, die ihr Kind bestmöglich vor einer Meningokokken-Sepsis schützen wollen, das gezielte Nachfragen bei der Krankenkasse. Sie können die Krankenkasse hierzu auch anschreiben, am besten zusammen mit der ärztlichen Verordnung für den Impfstoff (Impfstoff-Rezept), der Rechnung für den Impfstoff aus der Apotheke und der Rechnung der Ärztin bzw. des Arztesfür das Impfen selbst.

Eltern sollten ihre Kinder- und Jugendärztin oder ihren -arzt frühestmöglich auf die verschiedenen Meningokokken-Impfungen ansprechen und sich beraten lassen.

Weitere Informationen auch zur Kostenerstattung unter: www.meningitis-bewegt.de.

1 BZgA: „Erregersteckbrief Meningokokken“. Verfügbar unter: https://bit.ly/32Bnccl. Mai 2023.
2 RKI: „Epidemiologisches Bulletin 04/2023“. Verfügbar unter: https://bit.ly/40HfufW. Mai 2023.
3 RKI: SurvStat@RKI 2.0. Verfügbar unter: https://survstat.rki.de. Mai 2023

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