Zum gestrigen Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG), wonach freiberuflich tätige Poolärztinnen und -ärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter bestimmten Bedingungen der Sozialversicherungspflicht unterliegen, erklärt Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes:

„Das gestrige BSG-Urteil droht vielerorts nicht nur den Bereitschaftsdienst, sondern die ambulante Versorgung in Gänze ins Wanken zu bringen. Wir sind nun mit einer vollkommen neuen Situation konfrontiert, die jetzt schnellstmöglich geklärt werden muss. Hier wird eine ausführliche rechtliche Bewertung notwendig sein. Die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen müssen dennoch ihre Mitglieder jetzt schnell und transparent darüber informieren, wie das konkrete weitere Vorgehen in den kommenden Tagen und Wochen in der jeweiligen Region aussehen soll.

Die Hausärztinnen und Hausärzte sind in vielen KV-Regionen zwingend darauf angewiesen, dass auch Poolärztinnen und Poolärzte Bereitschaftsdienste übernehmen. Die Alternative ist, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in immer mehr Notdienstschichten eingeteilt werden. Das würde bedeuten, dass die Kolleginnen und Kollegen, die insbesondere im hausärztlichen Bereich landesweit bereits jetzt am absoluten Limit arbeiten, auch noch zusätzliche Nacht- und Wochenendschichten leisten müssten – und das neben den vielen Sonderschichten, die sie gerade während der Infektsaison ohnehin machen! Das wäre schlichtweg nicht mehr zu stemmen. Die Folge wäre, dass immer mehr Kolleginnen und Kollegen frühzeitig die hausärztliche Versorgung verlassen oder ihre Sprechstundenzeiten reduzieren. Das zeigen auch die ersten Rückmeldungen, die uns erreichen.

Bereits jetzt sind bundesweit bald 5.000 Hausarztsitze offen. Die Gefahr besteht nun, dass junge Kolleginnen und Kollegen, die sowieso zögerlich in die Niederlassung gehen, sich wegen vermehrter Dienstbelastungen möglicherweise gegen eine Niederlassung entscheiden werden.

Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der KVen haben wir das Bundesgesundheitsministerium sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits frühzeitig auf die Sachlage aufmerksam gemacht. Wir erwarten, dass nun schnell eine gesetzliche Lösung gefunden wird, die sicherstellt, dass auch in Zukunft Poolärztinnen und Poolärzte Bereitschaftsdienste übernehmen. Das darf keinesfalls Monate in Anspruch nehmen, sondern muss sehr zeitnah angepackt werden.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband fordert weiter, dass nun dringend strukturelle Reformkonzepte des Notdienstes vorgelegt werden, die den Ärztemangel adressieren. Wir leisten uns im Notdienst ohnehin schon Strukturen, die auf Selbstausbeutung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte basieren und bei den immer knapper werdenden ärztlichen Ressourcen dringend auf den Prüfstand gehören.“

Über Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.

Bereits mehr als 30.000 Hausärztinnen und Hausärzte haben sich dafür entschieden, Mitglied in ihrem Hausärzteverband zu werden. Damit ist der Bundesverband mit seinen 18 Landesverbänden die größte berufspolitische Vertretung für Hausärztinnen und Hausärzte in Deutschland. Er vertritt die berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik und Krankenkassen, in Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.
Bleibtreustr. 24
10707 Berlin
Telefon: +49 (2203) 5756-0
Telefax: +49 (30) 88714373-40
http://haev.de

Ansprechpartner:
Vincent Jörres
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 88714373-60
Fax: +49 (30) 88714373-40
E-Mail: vincent.joerres@hausaerzteverband.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel