Der heute vom Senat veröffentlichte Sachstandsbericht zur NABU-Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ zeigt: Die vom NABU 2019 ausgehandelten Vereinbarungen wirken. Allerdings gibt es in einigen Punkten auch Anlass zur Kritik.

Eine Reihe der zwanzig ausgehandelten Vereinbarungen sind bereits erfolgreich umgesetzt worden oder befinden sich zumindest auf dem Weg dorthin. Dazu zählen:

  • das Vorkaufsrecht der Stadt in Landschaftsschutzgebieten,
  • die andauernde Aufstockung des Naturschutzetats und der Personalstellen,
  • die durchgeführten Kontrollen der Ausgleichsmaßnahmen,
  • die Sicherstellung des vereinbarten Anteils von Landschaftsschutzgebieten und Biotopverbundsflächen an der Gesamtfläche Hamburgs sowie
  • die zehn eingesetzten Ranger, die ihren Dienst erfüllen, um Natur und Landschaft in Hamburg zu schützen.

Diese Instrumente tragen bedeutend dazu bei, dem immer stärker voranschreitenden Verlust an Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten entgegenzuwirken. Denn der weltweite Biodiversitätsverlust, schreitet nicht nur im ländlichen Raum unvermindert voran, sondern wird sich ohne entsprechende Gegenmaßnahmen auch in städtischen Gebieten weiterhin dramatisch zuspitzen.

Besonderes Augenmerk legt der Bericht auf die Umsetzung des Vertrags zum Erhalt von Hamburgs Grün in Verbindung mit dem Schutz des Grünen Netzes in Hamburg. Die dokumentierte Anzahl an Eingriffen in das Grüne Netz zeigt, wie wichtig die Vorgaben aus der Volksinitiative sind und dass solche Eingriffe vor der erfolgreichen Initiative aus dem Jahr 2019, quasi unbemerkt und ohne Kompensation durchgeführt werden konnten. Dies ist nun anders, einige Vorhaben zulasten des Hamburger Grüns, mussten aufgrund der Vorgaben abgeändert oder ganz aufgegeben werden. Allerdings zeigt der Bericht auch, dass hier weiterhin Ausnahmen bestehen. Die Volksinitiative hat jedoch dafür gesorgt, dass in diesen Fällen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.

Der NABU kritisiert jedoch stark, dass das vereinbarte Ziel, zehn Prozent der Landesfläche unter Naturschutz zu stellen, bislang nicht umgesetzt wurde. Dabei sind die erforderlichen Schritte zur Ausweisung zusätzlicher Flächen für Naturschutzgebiete in der Boberger Niederung, in den Kirchwerder Wiesen und im Vollhöfner Wald seitens der Naturschutzbehörde längst erfolgt.

Dazu Malte Siegert, 1. Vorsitzender des NABU Hamburg: „Die Pläne zu den Ausweisungen liegen fertig in der Schublade und die zugesagten zehn Prozent sind ein politisches Versprechen. Die Ausweisung wird jedoch von Teilen des Senats blockiert und die erforderliche Zustimmung offenbar als Faustpfand für andere Interessen wie den Ausbau von Windenergieanlagen oder Logistikflächen missbraucht. Das ist Jahre nach der Zusage des Senats, der sich den Bürgerschaftsbeschluss zu eigen gemacht hat, völlig inakzeptabel. Weder die Vereinbarung mit dem NABU noch die Natur selbst, sollte zum Spielball politischer Interessen werden.“

Einige vereinbarte Punkte der Volksinitiative sind Gegenstand fortlaufender Bemühungen und können daher nicht abschließend bewertet werden. Es gibt aber erste Ansätze, die in die richtige Richtung deuten. Beispielsweise ist die Beibehaltung eines vereinbarten Naturwertes als Qualitätsmerkmal, eine Daueraufgabe und kann erst nach einigen Jahren bewertet werden. Der Naturwert kann in- und außerhalb von Naturschutzgebieten gemessen werden.

Allerdings zeigt der Bericht auch, dass die Umsetzung einiger Ziele bislang noch auf sich warten lässt. So ist zu befürchten, dass die Aktualisierung und Konkretisierung der Verordnungen für Landschaftsschutzgebiete bis zum vereinbarten Termin 2024 nicht abgeschlossen sein werden. Auch die Ermittlung der für die Stadtentwicklung bedeutsamen Kennzahl des Versiegelungsgrads der Stadt Hamburg verzögert sich.

Hintergrund:

Am 8. Mai 2019 hat die Hamburgische Bürgerschaft das Ergebnis der erfolgreichen NABU-Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ mit der Drucksache 21/16980 „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün: Siedlungsentwicklung ermöglichen – Naturqualität verbessern – Lebensqualität steigern. Maßnahmen zur Verbesserung von Hamburgs Grün- Verständigung mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ angenommen. Zeitgleich hatte Bürgermeister Peter Tschentscher zugesichert, dass sich der Senat die 20 Petita der Einigung zwischen den Initiator*innen des NABU und den damaligen Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien, Dirk Kienscherf (SPD) und Anjes Tjarks (Grüne), zu eigen macht, vollumfänglich umsetzen und in regelmäßigen Abständen in Sachstandsberichten der Bürgerschaft über die Umsetzung berichten werde. 

Über den Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Hamburg e.V.

Der NABU ist mit über 30.000 Mitgliedern Hamburgs größter Umweltverband. Mit praktischem Naturschutz, politischem Druck und Umweltbildung sorgen NABU-Aktive überwiegend ehrenamtlich dafür, dass Hamburg grün und lebenswert bleibt. Weitere Informationen und Mitmachangebote unter www.NABU-Hamburg.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Hamburg e.V.
Klaus-Groth-Straße 21
20535 Hamburg-Borgfelde
Telefon: +49 (40) 697089-0
Telefax: +49 (40) 697089-19
http://www.hamburg.nabu.de

Ansprechpartner:
Dr. Christian Gerbich
Referent für Naturschutz
Telefon: +49 (40) 697089-33
E-Mail: gerbich@NABU-Hamburg.de
Malte Siegert
1. Vorsitzender
Telefon: +49 (173) 93732-41
E-Mail: siegert@NABU-Hamburg.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel