In den vergangenen Wochen wurden von Menschen mit Multipler Sklerose vermehrt Anfragen an den Bundesverband der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft e.V. (DMSG) sowie an mehrere Landesverbände gerichtet, in denen um Auskunft zu bisherigen Erfahrungen und zu Möglichkeiten einer Kostenübernahme für „Exopulse Mollii Suit“ durch Krankenkassen gebeten wurde. Auch Fragen nach einer Finanzierung des Hilfsmittels durch DMSG-assoziierte Stiftungen wurde bereits gestellt. Das Gerät ist nicht im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verzeichnet. Die Kosten werden von der GKV in der Regel nicht übernommen; positive Einzelfall-Entscheidungen wurden jedoch bekannt. Die Kosten werden im Internet mit bis zu Euro 8.500 angegeben; selbst für die Testung des Geräts können ggf. nicht unerhebliche Kosten anfallen. Hinweise auf ein Crowd-Funding (Finanzierung durch eine Gruppe von Internetnutzern) kursieren ebenfalls.

Das Garment „Exopoulse Mollii Suit“ ist ein Gerät, das lt. Herstellerfirma zur Therapie bzw. Verringerung von Spastik sowie zur Verbesserung von Beweglichkeit entwickelt wurde. Die bisherigen Studien schließen vor allem Patienten mit ICP, Hirninfarkt, spinalem Trauma und Fibromyalgie ein. Die therapeutischen Erfolge bei diesen Erkrankungen sind allerdings ausweislich eines jüngst erschienenen Reviews im besten Fall nicht eindeutig.

Für Menschen mit MS liegen lediglich Daten von 15 Erkrankten eines Firmenregisters („Exopulse Register“) mit offener Beobachtung im Vorher-Nachher-Vergleich über einen 4-Wochen-Zeitraum vor. Auf Grund der Methodik, der Art der erhobenen Daten, des Fehlens einer Kontrollgruppe und der niedrigen Zahl von Patienten (über die bis auf die Diagnose keine weiteren Angaben vorliegen) sind keine Aussagen hinsichtlich einer Wirksamkeit möglich. Daten aus prospektiven Studien bei MS-Patienten fehlen. Dementsprechend kann derzeit der Einsatz des Exopulse Mollii Suit nicht generell empfohlen werden. Weitere und vor allem kontrollierte, doppelblinde Studien bei Menschen mit MS sind notwendig, um die Wirksamkeit des Hilfsmittels beurteilen zu können.

Die Stellungnahme ist als PDF angehängt.

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