Das heute bekannt gewordene Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) aus Mitteln der Coronahilfen für verfassungswidrig erklärt hat, dürfe nicht in einen Rückschlag für den Klimaschutz und die schwächelnde Konjunktur münden, warnt die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF). Zwar habe Bundesfinanzminister Lindner angekündigt, dass von der jetzt verhängten Sperre des Wirtschaftsplans Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich ausgenommen seien. Laut Verband sei es jedoch wichtig, dass die notwendigen Mittel auch langfristig gesichert werden. 

Die DENEFF betont zudem, dass auch Unternehmen, die derzeit leider häufig auf Grund der Inflation Investitionen in Klimaschutz zurückstellen, dringend auf verlässliche Unterstützungsangebote angewiesen seien, um ihre Energiekosten wirkungsvoll zu senken. „Wir appellieren an die Politik, langfristig eine ausreichende und dauerhafte Förderung von Klimaschutzinvestitionen sicherzustellen”, sagt der geschäftsführende DENEFF-Vorstand Christian Noll und weiter: „Die Politik muss die Generationenverantwortung Klimaschutz ernst nehmen. Dafür brauchen Haushalte, Wirtschaft und Handwerk jetzt endlich verlässliche Perspektiven."  

Mit dem ansonsten aus den Erlösen des Emissionshandels und der CO2-Bepreisung gespeisten Sonderfonds werden Klimaschutzprogramme finanziert. Dazu gehören u.a. das Bundesförderprogramm für energieeffiziente Gebäude sowie das Bundesprogramm für Energieeffizienz in der Wirtschaft. 

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