Der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald hat neue Antragsfristen für die vorzeitige Zulassung zur Gesellen- und Abschlussprüfung beschlossen. Ziel ist eine bessere Planung und rechtzeitige Bearbeitung der Anträge.

Fristen nun vorgezogen

Ab sofort gelten folgende Fristen: Für die Sommerprüfung müssen Anträge bis zum 31. Januar eingereicht werden (bisher: 1. März). Für die Winterprüfung endet die Frist am 31. Juli (bisher: 1. September). Die neuen Fristen gelten erstmals für die Winterprüfung 2026/2027. Anträge für diesen Prüfungsdurchgang müssen spätestens bis zum 31. Juli 2026 vollständig vorliegen.

Für die Antragstellung wird ein Formular zur Verfügung gestellt, in dem sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch die zuständige Berufsschule die Leistungen der oder des Auszubildenden mit einer Dezimalnote angeben.

Gute Leistung vorausgesetzt

Die Rechtsgrundlage bildet § 37 Abs. 1 der Handwerksordnung (HwO) beziehungsweise § 45 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Voraussetzungen sind überdurchschnittliche Leistungen im Ausbildungsbetrieb, gute bis sehr gute Leistungen in der Berufsschule sowie die Erwartung, dass das Ausbildungsziel auch bei verkürzter Ausbildungszeit sicher erreicht wird. Ein Rechtsanspruch auf vorzeitige Zulassung besteht nicht. Die Entscheidung trifft der zuständige Prüfungsausschuss nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.

Ansprechpartnerin bei Rückfragen ist Laura Sauer, Telefon 0621 18002-197, E-Mail: laura.sauer@hwk-mannheim.de, oder das Team der Ausbildungsberatung, E-Mail: ausbildungsberatung@hwk-mannheim.de.

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