Die obstruktive Schlafapnoe ist eine häufige Schlafstörung. Dabei kommt es während des Schlafs wiederholt zu einer Verengung oder einem Verschluss der oberen Atemwege. Betroffene leiden häufig unter starkem Schnarchen, nächtlichen Atemaussetzern, nicht erholsamem Schlaf und ausgeprägter Tagesmüdigkeit. Unbehandelt kann die Erkrankung zudem die Gesundheit langfristig belasten.

„Für Patientinnen und Patienten, bei denen andere Therapiemöglichkeiten nicht ausreichend wirksam oder nicht geeignet sind, kann die Hypoglossus-Stimulation eine Alternative sein“, erklärt Prof. Dr. Johannes Schultz, Direktor der Hals-Nasen-Ohrenklinik am Städtischen Klinikum Karlsruhe. „Bei der Hypoglossus-Stimulation wird ein kleines Implantat eingesetzt. Es stimuliert den Zungennerv – den sogenannten Hypoglossus-Nerv – gezielt während des Schlafs.“

Die dadurch angeregte Vorwärtsbewegung der Zunge bei jeder Einatmung verhindert, dass die Zunge im Schlaf nach hinten fällt. So bleibt der Atemweg offen. Atemaussetzer werden dadurch verhindert und die Patientin oder der Patient kann besser schlafen.

Schlafmedizin und HNO arbeiten eng zusammen

Mit der Einführung der Hypoglossus-Stimulation baut die HNO-Klinik gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum für Schlafmedizin (KSM) ihr Angebot weiter aus. Das KSM ist ein Zusammenschluss verschiedener Fachbereiche, der Schlafstörungen ganzheitlich nach modernen Qualitätsstandards betreut.

„Unser Ziel ist ein breites Angebot für Patientinnen und Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe – von der Diagnostik über die individuelle Therapieentscheidung bis zur Implantation und Nachsorge“, hebt Oberärztin Dr. Tasja Sokolowsky hervor.

Bei einem 72-jährigen Patienten hat das neue HNO-Team den Zungenschrittmacher nun erstmals am Klinikum Karlsruhe erfolgreich eingesetzt. Der Patient klagte zuvor über nächtliches Schnarchen, nicht erholsamen Schlaf mit nächtlicher Durchschlafstörung, was Müdigkeit am Tag und eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität bedeutete.

Für wen kommt die Therapie infrage?

„Die Hypoglossus-Stimulation ist keine Therapie für alle Patientinnen und Patienten mit Schlafapnoe“, betont Dr. Sokolowsky. „Ob sie geeignet ist, hängt unter anderem von der individuellen Ausprägung der Erkrankung und weiteren medizinischen Voraussetzungen ab. Der Zungenschrittmacher ist vor allem für solche Menschen eine Option, die mit der bei Schlafapnoe oft verschriebenen nächtlichen Atemmaske – eigentlich der Goldstandard bei schlafbezogenen Atmungsstörungen – nicht zurechtkommen.“

Bei dem nun operierten Patienten hatte sich die Therapie mit Maske nicht bewährt: Es kam zu trockenen Schleimhäuten, trockener Bindehaut der Augen und zu einem Gefühl der Überblähung.

Deshalb steht am Anfang eine umfassende schlafmedizinische und HNO-ärztliche Untersuchung. Gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten wird anschließend entschieden, welche Behandlung im individuellen Fall sinnvoll ist.

Sie haben Fragen zur Schlafmedizin und zu den Behandlungsmöglichkeiten bei Schlafapnoe? Schauen Sie auf unsere Internetseite oder schreiben Sie eine E-Mail an Zungenschrittmacher@klinikum-karlsruhe.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Städtisches Klinikum Karlsruhe GmbH
Moltkestr. 90
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 9740
Telefax: +49 (721) 9741009
http://www.klinikum-karlsruhe.com

Ansprechpartner:
Oliver Stilz
Referent
Telefon: +49 (721) 974-1137
E-Mail: oliver.stilz@klinikum-karlsruhe.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel