Vertragsärzte können spezielle Untersuchungen und Behandlungsleistungen auch außerhalb des eigentlichen Praxissitzes durchführen. Die ausgelagerten Räume müssen allerdings innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein. Eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) klärt nun Details. Vertragsärzte können auch außerhalb ihrer Praxis untersuchen und behandeln, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Allerdings müssen sich die Leistungen vom Behandlungsspektrum in der […]
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