Betriebsprüfer dürfen im Einzelfall von Ärztinnen und Ärzten sogar Unterlagen einfordern, die gar nicht aufbewahrungspflichtig sind. Dazu liegt ein Beschluss des Bundesfinanzhofs vor. Die Finanzbeamten dürfen nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welcher Form sie solche Unterlagen verlangen. Ärzte müssen dem Betriebsprüfer Auskünfte erteilen und Dokumente vorlegen. Dazu zählen in erster Linie aufbewahrungspflichtige Buchungsbelege, […]
continue reading