Dokumentation ist keine Formsache, sondern Pflicht Die DSGVO verlangt in Art. 5 Abs. 2 ausdrücklich die Rechenschaftspflicht: Ein Unternehmen muss nicht nur rechtskonform handeln, sondern dies auch belegen können. Für Background Screening bedeutet das, dass jeder Verarbeitungsschritt nachvollziehbar sein muss. Die Validato AG behandelt Dokumentation deshalb nicht als lästiges Beiwerk, sondern als integralen Bestandteil […]
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