Im vorliegenden Fall ging es darum, dass der Eigentümer einer Dachgeschosswohnung seinen Teppichboden gegen Fliesen ausgetauscht hatte und es dadurch in der Wohnung darunter zu erhöhter Lärmbelästigung kam. Es stellte sich heraus, dass Mindestanforderungen an den Schallschutz nicht eingehalten wurden (diese sind in der DIN-Norm 4109 geregelt und beziehen sich immer auf die Vorgaben aus […]
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