Jeder Unternehmer, der sich Dienstleistungen oder Produkte bar bezahlen lässt, muss seit Anfang 2018 damit rechnen, dass Besuch vom Finanzamt vor der Tür steht. Denn die Finanzverwaltung darf sich jetzt ohne Vorankündigung vor Ort ein Bild davon machen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Erfassung der (Bar) Einnahmen eingehalten werden. Freiberufler sind grundsätzlich nicht buchführungspflichtig, aber […]
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