Ein spektakuläres Urteil des Bundesverfassungsgericht hat seit dem 01.01.2019 Gültigkeit. Neben den klassischen Einteilungen "männlich" und "weiblich" ist nun "divers" als das sogenannte "dritte Geschlecht" anerkannt und kann in das Geburtenregister eintragen werden. Die neue Gesetzgebung hat Konsequenzen für Arbeitgeber und Jobportale. Stellenanzeigen sind nur dann gesetzeskonform, wenn alle Geschlechter angesprochen werden. Das Anzeigenportal LKW-FAHRER-GESUCHT.com […]
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