Wie auch in anderen Bundesländern ist in der rheinland-pfälzischen Feuerwehrverordnung FwVO vom 21. März 1991 wirklich alles geregelt. Von der Ausbildung bis zur Ausstattung. Und es ist sogar geregelt, welche Fahrzeuggattung in welcher Zeit einsatzbereit sein muss. Nur eine „Kleinigkeit“ fehlt: Eine „Grundausbildung“ der Fahrzeugführer für den Fall, dass der Einsatzort nicht über eine asphaltierte […]
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