Die Finanzverwaltung gewährt den halben Steuersatz bei der Einkommensteuer für die Aufgabe oder den Verkauf landwirtschaftlicher Betriebe. Den kann in Anspruch nehmen, wer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist. Allerdings gibt es den Steuervorteil nur einmal im Leben. Deshalb ist sorgfältig zu überlegen, wann man den halben Steuersatz beantragt. Es kommt allerdings […]
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