Vorausgegangen war dem Urteil vom BGH eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die CTS Eventim AG. Die CTS Eventim AG vermittelt online Eintrittskarten für Events und bietet ihren Kunden verschiedene Versandoptionen an. Entscheidet sich der Besteller für die Option print@home, bedeutet dies, dass er die Veranstaltungskarten selbst ausdruckt. Hierfür berechnete Eventim bisher eine Gebühr […]
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