Der Versuch war durchaus kreativ, aber blieb dennoch erfolglos: Die Urlauberin verlangte von ihrer Reisegepäckversicherung knapp 4.000 Euro für einen überfahrenen Koffer. Nicht nur überrollte Kleidungsstücke, sondern auch einen exklusiven Füller und eine teure Aktentasche, die im Koffer und nun offenbar hinüber waren, wollte sie von der Versicherung ersetzt haben. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Reisegepäckversicherung nur dann zahlen muss, wenn Gepäck gestohlen wird oder durch eine Straftat oder durch Feuer- oder Elementarereignisse Schaden nimmt (Amtsgericht München, Az.: 111 C 12296/18).

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