Sie war nachts gestürzt, mit einem Oberschenkelhalsbruch in die Klinik eingeliefert worden und hatte Schmerzen. Die Ärzte entschieden, direkt am Morgen zu operieren und führten daraufhin das Aufklärungsgespräch noch in derselben Nacht. Nur unwillig gab die etwas überrumpelte Frau ihr Einverständnis. Am nächsten Morgen folgte dann –- früher als eigentlich geplant – die Operation, ohne dass die Frau erneut nach einer Einwilligung gefragt wurde. Und obwohl die OP ohne Fehler und Komplikationen verlief, plagten die Patientin im Anschluss dauerhafte Beschwerden. Daraufhin verklagte sie die Klinik auf Schmerzensgeld und bekam laut ARAG Experten teilweise Recht. Nach Meinung des mit der Sache befassten Oberlandesgericht Köln hätte das Aufklärungsgespräch nicht in einer so stressigen Situation direkt nach dem Sturz geführt werden dürfen, ohne ihr eine entsprechende Bedenkzeit einzuräumen (OLGKöln, Az.: 5 U 29/17).

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