In der Regel können Mieter die Miete mindern, wenn die Wohnung Mängel ausweist. Doch sie sind verpflichtet, dem Vermieter und auch Handwerkern den Zutritt zur Wohnung zu gewähren, um die Mängel zu begutachten und zu beseitigen. In einem konkreten Fall verweigerte ein Mieter seiner neuen Vermieterin und Eigentümerin, die bereits länger bestehenden Mängel in der Dachgeschosswohnung, in der er seit 20 Jahren lebte, in Augenschein zu nehmen und zu beseitigen. Er befürchtete, dass dadurch Beweise verloren gingen, die er für den laufenden Rechtsstreit mit der Vorbesitzerin der Wohnung benötigte. Gleichzeitig behielt er weiterhin einen Teil der Miete ein. Dies ließ sich die neue Eigentümerin nicht gefallen und kündigte dem sturen Mieter wegen Zahlungsverzugs. Nach Ansicht der ARAG Experten zu Recht. Denn gleichzeitig Miete zurückhalten und Mängel nicht beseitigen lassen, geht nicht! Und um Beweise zu sichern, hätten Fotos und Zeugenaussagen genügt. Zumal das Verfahren schon lief (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 12/18).

Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel