Die Tarifverdienste in Deutschland sind im 2. Quartal 2020 um durchschnittlich 1,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Im Ergebnis berücksichtigt sind tarifliche Grundvergütungen und durch Tarifabschlüsse festgelegte Sonderzahlungen wie Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen oder tarifliche Nachzahlungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag der Anstieg ohne Sonderzahlungen im Vorjahresvergleich bei 2,5 %. Im gleichen Zeitraum stiegen die Verbraucherpreise um 0,8 %.

Einmalige Zahlungen im Vorjahresquartal dämpfen aktuell den Anstieg der Tarifverdienste 

Der im Vergleich zu den Vorquartalen schwache Anstieg der Tarifverdienste ist vor allem auf einmalige Sonderzahlungen im 2. Quartal 2019 zurückzuführen. So erhielten im Vorjahresquartal beispielsweise die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) hohe Sonderzahlungen in Form von Nachzahlungen, resultierend aus der verspäteten Auszahlung der Tariferhöhung des Tarifabschlusses 2019. Dies führte im 2. Quartal 2020 in mehreren Wirtschaftsbereichen dazu, dass der Index mit Sonderzahlungen im Vorjahresvergleich deutlich schwächer gestiegen ist als der Index ohne Sonderzahlungen, etwa im Bereich Erziehung und Unterricht (+2,4 % mit Sonderzahlungen gegenüber +5,0 % ohne Sonderzahlungen), in der Öffentlichen Verwaltung (+2,0 % gegenüber +3,5 %) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (+1,9 % gegenüber +2,3 %). Die rückläufige Entwicklung des Index mit Sonderzahlungen im Baugewerbe (-1,6 %) resultiert aus einer Einmalzahlung in Höhe von 600 Euro im 2. Quartal 2019.

Der unterdurchschnittliche Anstieg des Tarifindex mit Sonderzahlungen im Verarbeitenden Gewerbe (+0,3 %) ist vor allem darauf zurückzuführen, dass für die Metall- und Elektroindustrie in der Tarifrunde 2019 keine prozentuale Tariferhöhung, sondern Sonderzahlungen für das jeweils 3. Quartal 2019 und 2020 vereinbart wurden.

Überdurchschnittlich entwickelten sich die Tarifverdienste mit Sonderzahlungen im Vergleich zum 2. Quartal 2019 unter anderem in der Land- und Forstwirtschaft (+2,9 %), im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden (+2,9 %), im Handel (+2,8 %)sowie bei der Information und Kommunikation (+2,6 %). 

Der gestiegene Einsatz von Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie hat keinen Einfluss auf die Tarifindizes, da sie die durchschnittliche Veränderung der durch Tarifabschlüsse vereinbarten Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer messen. Änderungen der tatsächlich bezahlten Arbeitszeit fließen in den Tarifindex nicht ein. 

Weiterführende Informationen

Detaillierte Daten zur Tarifentwicklung in ausgewählten Wirtschaftszweigen bietet die Fachserie 16, Reihe 4.3 (Tarifindex). Die dazugehörende Veröffentlichung "Lange Reihe" enthält zusätzliche Angaben zu den tariflichen Stundenverdiensten mit und ohne Sonderzahlungen in der Gesamtwirtschaft gegliedert nach Leistungsgruppen und Geschlecht. Die vollständigen Quartals- und Jahresergebnisse können in der Datenbank GENESIS-Online über die Tabellen "Vierteljährlicher Index der Tarifverdienste" (62221-0001) und (62221-0002) abgerufen werden, die Ergebnisse des monatlichen Index der Tarifverdienste über die Tabelle "Monatlicher Index der Tarifverdienste (62231-0001)". Ein Überblick über die Berechnung des Tarifindex bietet der Methodenbericht. Eine Übersicht samt Schaubild über die aktuellen Tarifabschlüsse und eine Zusammenstellung ausgewählter Öffnungsklauseln im ersten Halbjahr 2020 enthält die Fachserie 16, Reihe 4 (Tarifverdienste).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 75-1
Telefax: +49 (611) 75-4000
http://www.destatis.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel