Im Vorfeld des EU-Wettbewerbsrats am kommenden Donnerstag, den 19.11.2020 haben sich die Wirtschaftsminister der Europäischen Union auf industriepolitische Schlussfolgerungen verständigt, die auch die Rahmenbedingungen für eine Transformation in Richtung grüner Produktionsverfahren am Industriestandort Europa in den Blick nehmen. Für Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl, ein zentrales Anliegen der EU-Ratspräsidentschaft: „In seinen Schlussfolgerungen betont der EU-Wettbewerbsrat die Bedeutung der energieintensiven Industrien zum Erreichen der Klimaziele. Vor allem die Stahlindustrie, auf die rund 30 Prozent der industriellen Emissionen entfällt, kann durch eine Umstellung auf CO2-arme Verfahren einen entscheidenden Beitrag leisten. Dafür braucht es jedoch politische Entscheidungen, die den Unternehmen verlässliche Perspektiven geben.“

Die für die Stahlindustrie in Deutschland zentralen Rahmenbedingungen für eine Transformation in Richtung grüner Stahlproduktion, sind im „Handlungskonzept Stahl“ der Bundesregierung adressiert. Dazu gehört neben dem Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft besonders die Förderung von Klimaschutz-Investitionen. Die Nachfrage nach grünem Stahl aus Europa sollte zudem durch entsprechende Leitmärkte angeregt werden. „Es braucht nun auch seitens der EU eine Initiative, welche die besonderen Herausforderungen der energieintensiven Branchen wie der Stahlindustrie in den Blick nimmt. Zudem müssen Programme und Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene eng miteinander koordiniert werden, damit eine effiziente Verwendung der für die Transformation erforderlichen Mittel erfolgen kann. Dies ist eine Voraussetzung, um den Weg in eine klimaneutrale Wirtschaft erfolgreich beschreiten zu können“, erklärt Kerkhoff weiter.

Eine besondere Rolle kommt in diesem Zusammenhang der Ausgestaltung des EU-Beihilferechts zu. Dazu der Verbandspräsident: „Die aktuelle Rechtslage gibt nationalen Initiativen nicht ausreichend Spielraum, um die Transformation rechtssicher und in hinreichendem Umfang zu fördern. Investitionen in Klimaschutz werden unter diesen Bedingungen nicht stattfinden können. Die Überarbeitung der Energie- und Umweltbeihilfen im kommenden Jahr muss daher genutzt werden, um die beihilferechtlichen Voraussetzungen für den Green Deal zu schaffen.“

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