Das Hinterbliebenengeld erreicht in der Regel nicht die Höhe eines Schmerzensgeldes. In beiden Fällen gehe es zwar um eine Entschädigung für seelisches Leid, erläutern ARAG Experten und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld sei aber nachrangig. Er decke gerade die Fälle ab, in denen nach dem Tod eines nahen Angehörigen der seelische Schmerz des Hinterbliebenen noch nicht den Grad einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erlangt habe (Az.: 12 U 870/20).

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