Die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg unterstützen die ambulante Hospizarbeit im Land in diesem Jahr mit rund 12,8 Millionen Euro. Das sind 5,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Dies hat die Landesarbeitsgemeinschaft Ambulante Hospizförderung vereinbart. Die Fördermittel gehen an 143 ambulante Hospizdienste im Land, die im Jahr 2020 landesweit über 7.690 häusliche Sterbebegleitungen abgerechnet haben.

„Mit der ambulanten Hospizarbeit kann vielen Schwerstkranken im Land der Wunsch erfüllt werden, die letzte Zeit des Lebens zu Hause zu verbringen“, unterstreicht Roland Strobel, Leiter der Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft stellvertretend für alle Krankenkassen. „Gerade die über 5.760 ehrenamtlich im Hospizdienst engagierten Menschen übernehmen hier eine ganz wichtige und anerkennenswerte gesellschaftliche Aufgabe. Ihnen gebührt unser besonderer Dank.“

Mit den Geldern fördern die Krankenkassen die häusliche Begleitung dieser schwer kranken Menschen, bei denen keine Heilung mehr möglich ist. Dazu gehören unter anderem Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten der Dienste sowie zur Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen zudem die Arbeit von Kinderhospizen. In diesem Bereich erhalten 23 Einrichtungen Vergütungen für zusätzliches Personal sowie eine kind- beziehungsweise familiengerechte Betreuung.

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