Ausgangslage: Landwirt überlässt Vieheinheiten an Tierhaltungskooperation Mehrere Landwirte wollten Ferkel züchten. Sie schlossen sich zu einer Tierhaltungskooperation (§ 51a BewG) in Form einer KG zusammen. Eine Tierhaltungskooperation darf ohne selbstbewirtschaftete Landwirtschaftsflächen Tierhaltung betreiben. Dafür müssen ihr alle beteiligten Landwirte Vieheinheiten überlassen. Einer der Landwirte sollte laut Gesellschaftsvertrag 140 Vieheinheiten zur Verfügung stellen. Jährlich stand ihm dafür […]
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