Gemäß einer aktuellen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird den Krankenkassen auch weiterhin der Genehmigungsvorbehalt zugestanden. Dadurch ergibt sich für viele Patienten eine bürokratische und mitunter zeitintensive Hürde auf dem Weg zur Rehabilitation. 

Patientenvertreter, Kliniken und Ärzte hatten gefordert, zukünftig eine Anschluss-Reha nach einem Krankenhausaufenthalt direkt vom Krankenhaus aus einleiten zu können. Bisher ist es dazu in der Regel notwendig, dass eine Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die Krankenkassen erfolgt. Laut des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird dieses Vorgehen nun auch weiterhin fortgesetzt. „Wir bedauern diese Entscheidung, mit der die bürokratischen Hindernisse in der Patientenversorgung bestehen bleiben. Dies geht zu Lasten der Patienten, die mitunter wertvolle Zeit für ihre Genesung verlieren,“ so Dr. Ursula Becker, Vorstandmitglied des Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) und Geschäftsführerin der Dr. Becker Klinikgruppe, zu der bundesweit acht Rehakliniken gehören.

Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen wird häufig kritisiert

Das von der alten Bundesregierung im Oktober 2020 verabschiedete Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-IPReG) regelt, dass eine geriatrische Rehabilitation für ältere Menschen nach vertragsärztlicher Verordnung erfolgen kann. Hier findet keine Prüfung der Krankenkassen statt. Der G-BA sollte klären, inwiefern der häufig kritisierte Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen auch für sogenannte Anschluss-Rehabilitationen wegfallen könnte. „Ein vergleichbares Vorgehen wie das in der Rentenversicherung seit Jahren etablierte Direkteinleitungsverfahren fordern wir zusammen mit Patientenvertretern, Kliniken und Ärzten schon lange. Vertreter der Krankenkassen hingegen wollen die Direkteinweisung nur für bestimmte Krankheitsgruppen zulassen,“ erläutert Dr. Ursula Becker. Einen vereinfachten Zugang zur Anschluss-Reha abzulehnen, schade vor allem den Patienten. In vielen Fällen hänge der Erfolg einer medizinischen Rehabilitation vom Faktor Zeit ab, sodass unnötige Bürokratie hier limitierend wirke. Zudem könnten viele Patienten aus medizinischen Gründen nicht direkt nach der Behandlung im Krankenhaus nach Hause entlassen werden. Dr. Ursula Becker: „Dass der Genehmigungsvorbehalt zu Hochzeiten der Pandemie ausgesetzt wurde, zeigt doch die Notwendigkeit. Immer noch wäre eine zeitnahe Überweisung in eine Rehaeinrichtung auch für die Akuthäuser eine große Entlastung.“ 

Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) setzt sich weiter für besseren Zugang zur Reha ein

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK), der die Interessen von über 1.300 Krankenhäusern und Reha-/Vorsorgeeinrichtungen vertritt, will sich weiter dafür einsetzen, dass der Genehmigungsvorbehalt abgeschafft wird. Grund dafür ist neben den medizinischen Folgen für die Patienten auch, dass die Krankenkassen die gegenwärtige Regelung zu Abrechnungskürzungen bei den Krankenhäusern nutzen: Wenn eine zeitnahe Entlassung von Krankenhauspatienten in die Reha nicht möglich ist, kürzen sie die Krankenhausvergütung wegen nicht medizinisch notwendiger stationärer Behandlungstage.

Über die Dr. Becker Klinikgesellschaft mbH & Co. KG

Die Dr. Becker Klinikgruppe ist ein inhabergeführtes mittelständisches Familienunternehmen mit Hauptsitz in Köln. Deutschlandweit betreibt die Klinikgruppe acht Rehabilitationseinrichtungen mit den Indikationen Orthopädie, Neurologie, Kardiologie und Psychosomatik sowie drei ambulante Therapiezentren. Mehr Informationen unter: www.dbkg.de

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