Etwa jeder zweite Verkehrsunfall mit Personenschaden lässt sich auf schwierige Straßenverhältnisse und Witterungseinflüsse zurückführen. Kurze Tage, Nebel, Herbstlaub auf den Straßen, Wildwechsel – gerade die herbstliche Jahreszeit kann zur echten Herausforderung für Autofahrer werden. Daher geben die ARAG Experten wichtige Tipps, wie man sicher ans Ziel kommt.

Nebel: Abstand halten und Bleifuß lösen
Die Hauptursache für Unfälle bei schlechter Sicht sind ein zu geringer Sicherheitsabstand und eine zu hohe Geschwindigkeit. Daher raten die ARAG Experten: Runter vom Gas! Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt zwar keine genauen Vorgaben, wie viel Abstand zum Vordermann eingehalten werden muss, doch eine Faustformel außerhalb geschlossener Ortschaften lautet: „Abstand gleich halber Tacho“.

Beträgt die Sicht weniger als 50 Meter, darf laut Gesetz maximal mit Tempo 50 gefahren werden. Bei Sichtweiten unter 50 Metern kann es ratsam sein, den nächsten Rast- oder Parkplatz anzufahren und abzuwarten, bis sich der Nebel etwas lichtet. Als Orientierungshilfe, um Sichtweiten abzuschätzen, dienen die Leitpfosten am Straßenrand – sie liegen 50 Meter auseinander. Auf Autobahnen liegen die Fahrbahnmarkierungen in der Mitte 18 Meter auseinander, auf Landstraßen 12 Meter.

Indian Summer
So idyllisch bunte Blätter im Herbst auch aussehen – für Autofahrer ist Laub auf der Straße ein hoher Risikofaktor. Daher raten die ARAG Experten vor allem bei nassem Laub zur angepassten und vorausschauenden Fahrweise, bei der insbesondere in Kurven rechtzeitig das Tempo gedrosselt werden sollte. Ansonsten besteht trotz Winterreifen Rutschgefahr.

Gesehen werden
Anders als der Name vermuten lässt, dürfen Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel, sondern generell bei schlechter Sicht eingeschaltet werden. Also auch bei starkem Regen oder Schneefall. Eine Pflicht zum Einschalten besteht nach Auskunft der ARAG Experten allerdings nicht. Bei nur einem Nebelscheinwerfer muss zusätzlich immer das Abblendlicht, also der normale Scheinwerfer des Fahrzeugs, aktiv sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt laut StVO auch das Einschalten des Standlichts. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sich die Winkel des Lichtkegels bei schwerer Beladung des Wagens nach oben neigen und den Gegenverkehr blenden können. Dann müssen die Scheinwerfer neu eingestellt werden, was meist über ein Rädchen oder einen Schalter im Armaturenbereich möglich ist.

Die hinteren Nebelschlussleuchten hingegen dürfen laut ARAG Experten nur bei Nebel und erst bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden! Bei unnötigem Einsatz werden mindestens 20 Euro Bußgeld fällig. Die Höchstgeschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt 50 Stundenkilometer. Auch zum Einschalten der Nebelschlussleuchten sind Autofahrer nach Auskunft der ARAG Experten nicht verpflichtet.

Der richtige Durchblick
Die simpelste und schnellste Methode bei beschlagenen Scheiben ist nichts für Warmduscher: Einfach das Fenster herunterkurbeln und die feuchte Luft entweichen lassen. Aber es geht auch etwas bequemer. Beschlagene Scheiben lassen sich am besten mit einem geeigneten Fensterschwamm oder einem Mikrofasertuch trockenwischen. Da schmutzige Scheiben schneller beschlagen, lohnt sich auch das regelmäßige Putzen mit einem Glasreiniger. Spezielle Anti-Beschlag-Sprays sind nach Auskunft der ARAG Experten hingegen gar nicht nötig. Die Wirkung ist fragwürdig und es reicht aus, Lüftung und Klimaanlage zu aktivieren. Doch Achtung bei der Klimaanlage: Ist der Umluftschalter eingeschaltet, wird die feuchte Luft lediglich im Innenraum umhergewirbelt.

Die ARAG Experten raten zu Salz, Katzenstreu, Küchenpapier oder Zeitung im Innenraum des Autos –diese Materialien entziehen der Luft die Feuchtigkeit. Salz oder Katzenstreu können beispielsweise in Stoffsäckchen gefüllt und auf das Armaturenbrett gelegt werden. Gleichzeitig sollte man alles beseitigen, was die Feuchtigkeit im Auto fördert. So sollten nasse Jacken, feuchte Handtücher oder z. B. durchgeschwitzte Sportkleidung im Kofferraum transportiert werden. Nasse Gummimatten sollten zudem regelmäßig getrocknet werden.

Achtung Wildwechsel
2021 verunglückten rund 2.600 Personen durch Wild auf der Fahrbahn. In der Morgen- und Abenddämmerung ist die Gefahr, auf Wild zu treffen, besonders hoch. Zudem ist im Herbst die Brunft- und Paarungszeit bei Dam-, Rot- sowie Schwarzwild. Dort, wo Schilder vor Wildwechsel warnen, sollten Autofahrer während der Fahrt aufmerksam Wald- und Straßenränder beobachten. Zudem raten die ARAG Experten zur Vorsicht auf Straßen, die durch Waldgebiete führen. Denn das Wild behält seine gewohnten Wege bei und hier fehlen oft entsprechende Warnhinweise. Wenn Tiere im Scheinwerferkegel auftauchen, heißt es abblenden, vorsichtig abbremsen und hupen. Zudem muss man mit Nachzüglern rechnen. Ein Tier kommt selten allein. Ist ein Unfall unvermeidbar, heißt es, so makaber es klingt: Lenkrad festhalten und weiter geradeaus lenken. Abrupte Ausweichmanöver sollten Autofahrer unbedingt vermeiden, um sich nicht selbst zu gefährden.

Wildunfall
Als erstes müssen nach einem Wildunfall die Warnblinker eingeschaltet, die Unfallstelle mit dem Warndreieck gesichert und anschließend die Polizei verständigt werden. Die ARAG Experten warnen davor, totes Wild anzufassen oder gar mitzunehmen. Das wäre Wilderei und die ist strafbar. Ist das Tier verletzt und flüchtet, sollte man ihm auf keinen Fall folgen, sondern sich für den Jäger, der von der Polizei hinzugezogen wird, die Fluchtrichtung des Tieres merken. Wurde das eigene Fahrzeug bei dem Wildunfall beschädigt, raten die ARAG Experten, sich eine Bescheinigung für die Teilkaskoversicherung von der Polizei oder dem Revierinhaber ausstellen zu lassen. Auch Fotos vom Fahrzeug, dem Unfallort und dem Tier können für die Versicherung hilfreich sein.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel