„Mädchen und Frauen mit Behinderungen sind zwei bis dreimal häufiger von Gewalt betroffen als der Bevölkerungsdurchschnitt. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung die von ihr angekündigte ressortübergreifende Gewaltschutzstrategie jetzt zügig umsetzt. Nur so kann der menschenrechtskonforme Schutz vor Gewalt gewährleistet werden“, erklärt Micheal Löher (Vorstand des Deutschen Vereins).

Frauen mit Behinderungen gehören zur Gruppe vulnerabler Personen, die geschlechtsspezifischer Gewalt im häuslichen Kontext und im sozialen Umfeld besonders ausgesetzt sind. Oft werden sie in besonderem Maß von Folgen dieser Gewalt belastet. Spezifische Lebensumstände, wie z.B. das Leben in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe oder Obdachlosigkeit können das Risiko für Gewalterfahrungen zudem noch erhöhen. Sich in diesen Fällen Hilfe zu verschaffen, gestaltet sich für Frauen mit Behinderungen deutlich schwerer: oftmals sind geeignete Angebote nicht bekannt oder nicht barrierefrei zugänglich.

Art. 16 Abs. 1 der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) verpflichtet die Konventionsstaaten, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, einschließlich ihrer geschlechtsspezifischen Aspekte, zu schützen. Um dieser Vorgabe angemessen nachzukommen, sind die verpflichtenden Gewaltschutzkonzepte partizipativ umzusetzen. Frauen mit Behinderungen brauchen ein auf ihre Vulnerabilität zugeschnittenes Hilfesystem mit barrierefreiem Zugang. Bauliche und technische Gegebenheiten sind davon ebenso umfasst, wie Sprachmittlung und die Sicherstellung einer diskriminierungsfreien und bedarfsgerechten Erreichbarkeit. Notwendig ist dafür die auskömmliche und nachhaltigen Finanzierung der Hilfen. Nur mit einem gesicherten Finanzierungskonzept ist es möglich, die spezifischen Bedürfnisse gewaltbetroffener Frauen mit Behinderungen angemessen im Hilfesystem zu berücksichtigen und einen barrierefreien Zugang zu garantieren.

In seinen „Empfehlungen zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder“, die am 20. September 2022 vom Präsidium verabschiedet wurden, befasst sich der Deutsche Verein vertieft mit der Thematik:

https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-9-21_gewaltbetroffene-frauen.pdf

Über Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin-Mitte
Telefon: +49 (30) 62980-0
Telefax: +49 (30) 62980-150
http://www.deutscher-verein.de

Ansprechpartner:
Josefin Heddrich
Telefon: +49 (30) 62980-627
Fax: +49 (30) 62980-9627
E-Mail: josefin.heddrich@deutscher-verein.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel