Hat ein zu Unrecht gekündigter Arbeitnehmer einen anderen Job aufgenommen, muss er sich während des Doppelarbeitsverhältnisses vom neuen Arbeitgeber erhaltenen Urlaub auf Urlaubsansprüche gegen seinen alten Arbeitgeber anrechnen lassen. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, welcher damit seine frühere Rechtsprechung bekräftigt hat (Az.: 9 AZR 230/22).
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